Digitale Krankmeldung: Die eAU entlastet Arbeitnehmer
Bye-bye „gelber Zettel“: Seit Anfang 2023 kommt bei Arztpraxen und Arbeitgebern die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zum Einsatz. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, ärztliche Krankschreibungen digital entgegenzunehmen. Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung also nicht mehr in Papierform („gelber Schein“) vorlegen. Dennoch ist es nach wie vor erforderlich, dem Arbeitgeber unverzüglich zu melden, dass Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind, ab wann und voraussichtlich wie lange. Auch die Übermittlung der Krankschreibung an die IKK BB geht ganz einfach automatisch.
So funktioniert die eAU
Sie bekommen von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin nur noch ein Dokument für die eigene Ablage. Die IKK BB erhält die Meldung via Telematik von der Arztpraxis und stellt die eAU dem Arbeitgeber in der Regel noch am selben Tag online zur Verfügung. Der Arbeitgeber kann die Information aktiv und digital abrufen, wenn er den Beginn der Krankschreibung kennt. Deshalb ist diese Angabe bei der Krankmeldung so wichtig. Mit der eAU erhält der Arbeitgeber nach wie vor keine Informationen zu Ihrer Diagnose o.ä.