Pfändungs-rechner
Der Pfändungsrechner berechnet den pfändbaren bzw. den nicht pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens nach den Regeln der Zivilprozessordnung (§ 850 ff. ZPO).
Grundlagen für die Berechnung sind das bereinigte Nettoeinkommen und die Anzahl der Personen, gegenüber denen der Gläubiger zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist.
Wichtig: Die hier errechnete Pfändungsfreigrenze hat für die Vollstreckung von Unterhaltsforderungen keine Gültigkeit.