Übergangsbereich Rechner
Bei den sogenannten Midi-Jobbern hat es sowohl zum 01.10.2022, als auch zum 01.01.2023 Änderungen gegeben: Unter anderem ist zum 01.10.2022 der Grenzbetrag für die Entlastung dieser Beschäftigten von einem monatlichen Entgelt von 1.300 Euro auf 1.600 Euro (Übergangsbereich) erhöht worden. Zum 01.01.2023 ist dieser Grenzbetrag nochmals angehoben worden – von 1.600 Euro auf 2.000 Euro. Der bisherige Übergangsbereichsrechner wurde entsprechend aktualisiert.
Mit diesem aktuellen Rechner für den Übergangsbereich ermitteln Sie nun Sozialversicherungsbeiträge für Entgelte innerhalb des jeweils geltenden Übergangsbereiches. Bis 30.09.2022 gilt ein Übergangsbereich von 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro, in der Zeit vom 01.10.2022 bis 31.12.2022 von 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro und ab 01.01.2023 von 520,01 Euro bis 2.000,00 Euro. Die betroffenen Arbeitnehmer zahlen lediglich einen reduzierten, progressiv-ansteigenden Beitragsanteil.
Bei Arbeitsentgelten außerhalb der genannten Entgeltbereiche (z.B. schwankendes Arbeitsentgelt, Einmalzahlungen), in denen das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Übergangsbereich liegt, das tatsächliche Arbeitsentgelt jedoch die obere Grenze überschreitet, können die Beiträge nicht mit diesem Rechner ermittelt werden.
Wichtig: Die versicherungsrechtliche Beurteilung kann Ihnen der Rechner allerdings nicht abnehmen. Unterstützt werden Sie hierbei durch das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung