Informationen zur Datenverarbeitung

Die IKK BB erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt Sozialdaten zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen sowohl in der Kranken- als auch in der Pflegekasse.

Verantwortliche Stelle

Name der verantwortlichen Stelle
Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB)

Anschrift der verantwortlichen Stelle
IKK Brandenburg und Berlin
Ziolkowskistr. 6
14480 Potsdam
Deutschland
Tel.: (0331) 6463-104
Mail: vorstand  ikkbb de
Website: www.ikkbb.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragter der IKK BB
Keithstr. 9/11
10787 Berlin
Deutschland
Tel.: (030) 21991-408 
E-Mail: datenschutz  ikkbb de

 

Krankenkasse

  1. Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustands ihrer Versicherten (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V)
  2. Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V)
  3. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses erforderlichen Daten (§ 284 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)
  4. Ausstellung des Berechtigungsscheins und der elektronischen Gesundheitskarte (§ 284 Abs. 1 Nr. 2 SGB V)
  5. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge, deren Tragung und Zahlung (§ 284 Abs. 1 Nr. 3 SGB V)
  6. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, ein-schließlich der Voraussetzungen von Leistungsbeschränkungen, Bestimmung des Zuzahlungsstatus und Durchführung der Verfahren bei Kostenerstattung, Beitragsrückzahlung und Ermittlung der Belastungsgrenze (§ 284 Abs. 1 Nr. 4 SGB V)
  7. Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern (§ 284 Abs. 1 Nr. 5 SGB V)
  8. Übernahme der Behandlungskosten in den Fällen des § 264 SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 6 SGB V)
  9. Beteiligung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (§ 284 Abs. 1 Nr. 7 SGB V)
  10. Abrechnung mit den Leistungserbringern einschließlich der Prüfung der Rechtmäßigkeit und Plausibilität der Abrechnung (§ 284 Abs. 1 Nr. 8 SGB V)
  11. Die Überwachung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung (§ 284 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
  12. Abrechnung mit anderen Leistungsträgern (§ 284 Abs. 1 Nr. 10 SGB V)
  13. Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 284 Abs. 1 Nr. 11 SGB V)
  14. Vorbereitung, Vereinbarung und Durchführung von Vergütungsverträgen nach § 87a SGB V(§ 284 Abs. 1 Nr. 12 SGB V)
  15. Vorbereitung und Durchführung von Modellvorhaben, die Durchführung des Versorgungs-management nach § 11 Abs. 4 SGB V , die Durchführung von Verträgen zur hausarzt-zentrierten Versorgung, zu besonderen Versorgungsformen und zur ambulanten Erbringung hochspezialisierter Leistungen, einschließlich der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen, soweit Verträge ohne Beteiligung der kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossen wurden. (§ 284 Abs. 1 Nr. 13 SGB V)
  16. Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie zur Vorbereitung und Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen einschließlich der Gewinnung von Versicherten zur Teilnahme daran (§ 284 Abs. 1 Nr. 14 SGB V)
  17. Durchführung des Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V)
  18. Die Auswahl von Versicherten für Maßnahmen nach § 44 Abs. 4 S. 1 SGB V und nach § 39b SGB V sowie deren Durchführung (§ 284 Abs. 1 Nr. 16 SGB V)
  19. Die Überwachung der Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten der Leistungserbringer von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 5a SGB V (§ 284 Abs. 1 Nr. 16a SGB V)
  20. Die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen als Rehabilitationsträger nach dem SGB IX (§ 284 Abs. 1 Nr. 17 SGB V) 21.Gewinnung von Mitgliedern (§ 284 Abs. 4 SGB V)

Pflegekasse

  1. Unterstützung von Pflegebedürftigen, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf Hilfe angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI)
  2. Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 1 Abs. 6 SGB XI)
  3. Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft (§ 94 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI)
  4. Feststellung der Beitragspflicht und der Beiträge (§ 94 Abs. 1 Nr. 2 SGB XI)
  5. Prüfung der Leistungspflicht und der Erbringung von Leistungen an Versicherte, sowie die Durchführung von Erstattungs- und Ersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 3 SGB XI)
  6. Beteiligung des Medizinischen Dienstes (§ 94 Abs. 1 Nr. 4 SGB XI)
  7. Abrechnung mit Leistungserbringern und entsprechender Kostenerstattung (§ 94 Abs. 1 Nr. 5 SGB XI)
  8. Überwachung der Wirtschaftlichkeit, Abrechnung und Kostenerstattung erbrachter Pflegeleistungen (§ 94 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI)
  9. Abschluss und Durchführung von Pflegesatzvereinbarungen, Vergütungsvereinbarungen sowie Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen (§ 94 Abs. 1 Nr. 7 SGB XI)
  10. Beratung zur Teilhabe sowie Leistungen und Hilfen zur Pflege (§ 94 Abs. 1 Nr. 8 SGB XI)
  11. Koordinierung pflegerischer Hilfen, Pflegeberatung sowie Wahrnehmung der Aufgaben in den Pflegestützpunkten (§ 94 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI)
  12. Statistische Zwecke (§ 94 Abs. 1 Nr. 10 SGB XI)
  13. Unterstützung bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen (§ 94 Abs. 1 Nr. 11 SGB XI)

Darüber hinaus kann eine Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung von Daten seitens der IKK BB auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen nach Art. 6 Abs. 1a Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 67b Abs. 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) erfolgen.

Wir dürfen Ihre Daten, abweichend von den oben genannten Zwecken und Rechtsgrundlagen, ohne vorherige Informationspflicht für andere Zwecke (Zweckänderung) nutzen, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  1. Es handelt sich um eine Maßnahme nach § 82 Abs. 2 SGB X.
  2. Eine andere Rechtsgrundlage erlaubt die Zweckänderung ohne Informationspflicht.
  3. Es liegt Ihre ausdrückliche Einwilligung vor. 
  4. Es handelt sich um pseudonymisierte Daten.

Bereitstellung von Sozialdaten

Damit die IKK BB ihre gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben vollumfänglich wahrnehmen kann, beachten Sie bitte die Mitwirkungspflichten gemäß §§ 60 ff SGB I. Danach haben Sie der IKK BB bestimmte Daten, die für die Erledigung der Sie betreffenden gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits kann es zu Verzögerungen oder sogar zu Ablehnungen von Ihnen beantragter Leistungen kommen.

Von diesen Daten ausdrücklich ausgenommen sind freiwillige Angaben, wie Telefonnummer oder E-Mailadresse. Sollten Sie diese Daten nicht zur Verfügung stellen, liegt keine Verletzung einer Mitwirkungspflicht vor und es entsteht Ihnen dadurch kein Nachteil.

Ihre Sozialdaten, welche die IKK BB erheben, verarbeiten, aufbewahren und nutzen muss, unterliegen den datenschutzrechtlichen Vorgaben des SGB X, dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und ab dem 25. Mai 2018 zusätzlich der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die IKK BB trägt dafür Sorge, dass das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I gewahrt wird.

Weitere Informationen zu gespeicherten Sozialdaten finden Sie hier

Automatisierte Einzelfallentscheidung

Die IKK BB trifft keine Entscheidungen auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 DSGVO.

Kategorien von Empfängern

Die IKK BB übermittelt Sozialdaten auf Grund gesetzlicher Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschrift regelmäßig an folgende Empfänger:

  • Träger der Renten- und Unfallversicherung
  • Bundesanstalt für Arbeit und kommunale Träger
  • im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen
  • Versorgungsverwaltung
  • Leistungserbringer
  • Wehrbereichsverwaltung
  • Sozialhilfeträger
  • Übermittlung in Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X
  • GKV-Spitzenverband
  • Bundesamt für Soziale Sicherung
  • Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
  • Deutsche Verbindungsstelle Ausland
  • ZfA Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
  • externe Auftragnehmer entsprechend § 80 SGB X.

Sollte eine Übermittlung an einen Empfänger innerhalb einer Kategorie erfolgen, so werden Sie über den Empfänger informiert, wenn nicht eine der Ausnahmen nach § 82 Abs. 1 und Abs. 2 SGB X oder die Voraussetzung des Art. 13 Abs. 4 DSGVO vorliegt.

Dauer der Speicherung

Für die Verarbeitungszwecke von Sozialdaten gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen, welche in den § 110a SGB IV i.V.m. 110c SGB IV, 84 SGB X, § 304 SGB V, § 107 SGB XI und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) geregelt sind. Entfällt der Verarbeitungszweck, werden die betreffenden Sozialdaten gelöscht.

Rechte der betroffenen Person bei der Datenverarbeitung

Sie können über die oben genannten Kontaktdaten folgende Rechte ausüben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

  • Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 DS-GVO i. V. m. § 83 SGB X)
  • Recht auf Berichtung unrichtiger Daten (Art. 16 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO i. V. m. § 84 SGB X)

Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht, diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.

Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden

Sie haben als Betroffener das Recht, sich an die zuständigen Aufsichtsbehörden zu wenden, die für die IKK BB zuständig sind:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Recht auf Akteneinsicht
Stahnsdorfer Damm 77 Haus 2
14532 Kleinmachnow
Tel: (03320) 3560
Fax: (03320) 3549
E-Mail: poststelle  LDA.Brandenburg de  

 

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg (MGS)
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon: +49(0)331 866-0
Telefax: +49(0)331 866-5108
E-Mail: poststelle(at)mgs.brandenburg.de

To top