Patientenverfügung wird unterschrieben

Verlässlich Patientenverfügung online

Selbstbestimmung für alle Fälle!

Schwere Erkrankungen, unfallbedingte Verletzungen, Hirnschädigung oder der Abbau geistiger Fähigkeiten können Sie temporär oder dauerhaft daran hindern, medizinischen Maßnahmen eigenständig zuzustimmen oder sie abzulehnen. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, für diese Fälle die Art Ihrer Behandlung im Vorfeld festzulegen. Insbesondere erlaubt es eine Patientenverfügung zu definieren, in welchen Situationen Sie die Durchführung lebensverlängernder Maßnahmen erlauben oder untersagen möchten. Der behandelnde Arzt ist rechtlich an die Umsetzung Ihrer festgelegten Wünsche gebunden.

meinepatientenverfügung.de

Die "Deutsche Gesellschaft für Vorsorge" bietet auf ihrem innovativen Online-Portal für Menschen, die ihren Patientenwillen absichern wollen, medizinisch und juristisch fundierte Unterstützung beim Verfassen einer individuellen, sachlich unmissverständlichen und gerichtsfesten Patientenverfügung an.

  • Der einfach anzuwendende Online-Service führt Sie schrittweise durch alle relevanten Fragestellungen bis zur fertigen Verfügung.
  • Das in drei Pakete gestaffelte Angebot beinhaltet jeweils eine rechtswirksame und vollumfängliche Absicherung. Das günstigste Paket kostet 9,50 Euro, dieses und die zusätzlichen Angebote finden Sie auf der Webseite.

Wer Fragen hat oder sich sich genauer zu dem Thema informieren möchte findet auf der Webseite "Meine Patientenverfügung" einen Ratgeber zu allen wichtigen Fragen und Inhalten rund um das Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Diesen besonderen Service bietet die IKK BB in Kooperation mit der Firma Deutsche Gesellschaft für Vorsorge mbH an. Die obigen Links führen Sie zu der Webseite des Anbieters. Für die Inhalte dieser Webseite ist die IKK BB nicht verantwortlich.

Bitte beim Verfassen Ihrer Patientenverfügung beachten

  • Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben worden sein. Alternativ zur eigenhändigen Unterschrift ist die Beglaubigung durch einen Notar möglich.
  • Die in Ihrer Patientenverfügung geäußerten Wünsche müssen sich auf ganz konkrete Situationen beziehen. Zu allgemeine Aussagen reichen nicht aus - auf die richtige Formulierung kommt es an!
  • Damit eine rechtlich einwandfreie Formulierung auch bei komplizierten medizinischen und juristischen Sachfragen garantiert ist, sollten Sie eine fachlich kompetente Beratung - etwa durch einen Arzt oder Fachanwalt - in Anspruch nehmen.
  • Es ist ratsam, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Hiermit bestimmen Sie einen Vertreter, der wichtige Entscheidungen für Sie trifft, wenn Sie selbst vorübergehend oder dauerhaft nicht entscheidungsfähig sind. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird der Vertreter vom Gericht gestellt!
  • Verfassen Sie Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht so früh wie möglich, sodass Ihre Wünsche im Notfall umgesetzt werden können!

Selbstverständlich sind Sie nicht dauerhaft an Ihre Patientenverfügung gebunden. Sie können diese jederzeit anpassen oder formlos widerrufen.

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