Schnell genesen Heilmittel
Die IKK übernimmt die Kosten für Heilmittel wie z.B. Massagen, Bäder, Lymphdrainage, Krankengymnastik, Elektro-, Thermo-, Ergo- sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Heilmittel tragen zur schnellen Genesung bei verschiedensten Krankheiten bei. Auch nach Unfällen oder Operationen werden diese oft verordnet. Zu den Heilmitteln zählen zum Beispiel Krankengymnastik, Bäder, Sprachtherapie oder Ergotherapie. Die IKK BB übernimmt die Kosten für viele Heilmitteltherapien, wenn diese von einem Arzt verordnet wurden. Bei der Verordnung muss sich Ihr Arzt nach den Heilmittelrichtlinien und dem Heilmittelkatalog richten. Für Heilmittel müssen gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten entrichten.
Welche Heilmittel von gesetzlichen Krankenkassen wie der IKK BB gezahlt werden, richtet sich nach den Heilmittelrichtlinien und dem Heilmittelkatalog. Nach den Heilmittelrichtlinien werden Heilmittel unter anderem gezahlt, wenn sie notwendig sind, um Krankheiten zu heilen, zu lindern oder zu vermeiden. Auch die Abwendung einer Pflegebedürftigkeit ist ein Grund für die Bewilligung einer Heilmitteltherapie. Der Heilmittelkatalog fasst einzelne Diagnosen zu Diagnosengruppen zusammen. Diesen ordnet der Katalog dann spezifische Heilmittelverordnungen und Verordnungsmengen zu.
Die Anzahl der möglichen Heilmittelverordnungen im Rahmen von Heilmittelrichtlinien und Heilmittelkatalog ist sehr groß. Nachfolgend erhalten Sie eine grobe Übersicht über häufig von der IKK BB gezahlte Heilmittel:
- Bindegewebsmassage, Segmentmassage
- Lymphdrainage
- Inhalation
- Krankengymnastik
- Chirogymnastik
- Ergotherapie
- Sprachtherapie
- Kälte- und Wärmetherapie
Die Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10 Prozent der Kosten für die Heilmittelverordnung. Für jede Verordnung (= Rezept) des Arztes müssen Sie zusätzlich 10 Euro zahlen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.