Ihr Versicherungsnachweis Gesundheitskarte (eGK)
Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Sie bei Ihrem Arztbesuch, im Krankenhaus oder bei anderen Leistungserbringern nach, dass Sie bei uns versichert sind.
Ihre Behandlungen werden von den Leistungserbringern über Ihre Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Nehmen Sie Ihre aktuelle elektronische Gesundheitskarte zu Ihren Arztbesuchen mit, damit Sie die Leistungen bei Ihren Ärztinnen und Ärzten bzw. anderen Behandlern in Anspruch nehmen können.
Fragen und Antworten zur Gesundheitskarte
Damit Sie die E-Rezept App, die elektronische Patientenakte oder den elektronischen Medikationsplan nutzen können, benötigen Sie eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC- Funktion sowie die PIN und PUK Ihrer Gesundheitskarte.
Wie erkenne ich, ob ich eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte besitze?
Sofern Ihre Gesundheitskarte auf der Vorderseite mit einem NFC-Symbol versehen ist (Symbol für kontaktloses Auslesen) und auf Ihrer Karte eine 6-stellige CAN (Card-Access-Number) aufgedruckt ist, besitzen Sie bereits eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion.
Sie haben noch keine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion?
Eine neue, NFC-fähige Gesundheitskarte können Sie über dieses Formular anfordern.
Sie besitzen bereits eine NFC-fähige Karte und möchten die PIN/ PUK Ihrer Gesundheitskarte anfordern?
Ihre Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Um die Sicherheit Ihrer gespeicherten medizinischen Daten zu gewährleisten, müssen Sie sich vor Erhalt der PIN und PUK als Kartenbesitzer/in identifizieren.
Für die Identifizierung haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Über die App der elektronischen Patientenakte (IKK BB ePA App):
- Innerhalb der IKK BB ePA App wird Ihnen das POSTIDENT-Verfahren via elektronischen Personalausweis oder die persönliche Identifikation in der Postfiliale angeboten.
- Eine Anlage Ihrer elektronischen Patientenakte ist nicht notwendig. Lediglich die Identifizierung erfolgt über die IKK BB ePA App.
- Persönliche Zustellung Ihres PIN-Briefes über die Deutsche Post mit der Identitätsüberprüfung an Ihrer Haustür
- In unseren IKK BB- Geschäftsstellen
Für die Identifizierung sind folgende Nachweise notwendig:
- Ihre Gesundheitskarte mit NFC-Funktion
- Ihr Ausweisdokument
Sie haben Fragen zur der PIN oder den Identifizierungsmaßnahmen? Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0355 2911-353 oder Sie senden uns eine E-Mail an epa(at)ikkbb.de.
Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) weisen Sie sich bei Ihrem Arztbesuch aus und können zugleich zusätzliche medizinische Daten darauf speichern lassen oder die elektronische Patientenakte nutzen. Durch die PIN werden Ihre zusätzlich hinterlegten Daten geschützt. Die technischen Zusatzfunktionen können Sie freiwillig verwenden. Sie entscheiden, welche medizinischen Informationen gespeichert werden. Die PUK benötigen Sie, um Ihre eGK zu entsperren, falls Sie Ihre PIN mehrmals falsch eingegeben haben.
Ihre Gesundheitskarte und Ihre PIN sind miteinander verknüpft. Somit gilt Ihre PIN nur für Ihre aktuelle eGK. Daher brauchen Sie zunächst eine neue elektronische Gesundheitskarte, wenn Sie Ihren PIN-/PUK Brief verlegt haben. Sobald Sie Ihre neue eGK erhalten haben, muss erneut ein Authentifizierungsverfahren stattfinden. Im Anschluss senden wir Ihnen Ihren neuen PIN- und PUK-Brief per Post zu. Da Ihre zusätzlichen Daten, wie der elektronische Medikationsplan und der Notfalldatensatz auf dem Chip Ihrer jeweiligen eGK gespeichert sind, müssen diese Informationen auch auf Ihrer neuen eGK hinterlegt werden. Sprechen Sie dazu bitte Ihre Ärztin oder Ihren Arzt beim nächsten Praxisbesuch an.
- Name
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Anschrift
- Krankenversichertennummer
- Versichertenstatus
- Beginn und gegebenenfalls Ablauf des Versicherungsschutzes
In Punkto Datensicherheit und Datenschutz müssen Sie sich keine Sorgen machen: Die elektronische Gesundheitskarte erfüllt die höchsten Sicherheitsstandards, was die Verschlüsselung Ihrer Daten angeht. Der Schutz vor Missbrauch bei der Verarbeitung und Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten hat bei der elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität. Der Zugriff wird durch ein strenges Sicherheitssystem geschützt. Mithilfe des Mikroprozessorchips können die Informationen verschlüsselt übertragen werden. Ihre Daten auf Ihrer Gesundheitskarte können nur von Ihren Ärztinnen und Ärzten ausgelesen werden, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Heilberufsausweis und Ihre elektronische Gesundheitskarte in ein Kartenterminal steckt. Zusätzlich müssen Sie den Zugriff auf bestimmte medizinische Daten durch Eingabe der PIN Ihrer eGK freigeben. Dies gilt zum Beispiel für die elektronische Patientenakte oder den elektronischen Medikationsplan.
Im Falle des Verlusts Ihrer elektronischen Gesundheitskarte stellen wir Ihnen gerne eine neue Karte aus und kümmern uns um die Sperrung der alten Karte. Eine neue Gesundheitskarte können Sie hier beantragen.
Ihre Karte hat ein Ablaufdatum. Falls dieses Datum naht, brauchen Sie sich nicht selbst um eine neue Karten zu kümmern. Sie erhalten diese von uns automatisch per Post zugesandt.
Um Missbrauch zu verhindern enthält die eGK bei Versicherten ab dem 16. Lebensjahr auch ein Lichtbild und Ihre Unterschrift.
Falls Sie uns ein neues Lichtbild für Ihre eGK einreichen möchten, ist das Hochladen jetzt technisch noch einfacher: Verwenden Sie das Upload-Tool auf MEINE IKK BB
Damit können Sie mit Ihrer heimischen Web-Cam ein Foto direkt aufnehmen und hochladen.
Zusätzliche Funktionen der neuen Gesundheitskarte
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Speicher, in der Sie und Ihre Ärztinnen und Ärzte Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen können. Sie behalten die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und bestimmen selbst, welche Daten in Ihrer elektronischen Akte gespeichert werden und von wem.
Diverse Unterlagen, wie Medikamente, Laborwerte, Röntgenbilder, Diagnosen oder Krankenhausentlassungsberichte können von Ihnen oder Ihren Ärzten in Ihrer ePA hinterlegt werden. So haben Ihre Behandler alle Informationen parat, die sie für eine optimale Versorgung benötigen. Wie genau die ePA funktioniert und wie Sie Ihre elektronische Patientenakte beantragen können, erfahren Sie auf unseren ePA-Informationsseiten.
Seit dem 1. Juli 2021 läuft die Testphase für das E-Rezept. Statt der rosafarbenen Papierrezepte werden zukünftig E-Rezepte von Ihren Ärztinnen und Ärzten digital erstellt und signiert. Ein Ausdruck des E-Rezeptes können Sie wie gewohnt in der Apotheke vorlegen oder in der E-Rezept App der gematik verwalten.
In der E-Rezept App können Sie Ihre Rezepte einsehen, bereits vorab an Ihre Apotheke übermitteln und somit Ihre Medikamente vorbestellen und zugleich Rezepte von Angehörigen einlösen.
Um die E-Rezept App zu nutzen, benötigen Sie eine NFC- fähige eGK und die dazugehörige PIN Ihrer Gesundheitskarte. Informationen hierzu erhalten Sie im oberen Bereich dieser Seite.
Weitere Informationen zum E-Rezept finden Sie hier
Auf Ihren Wunsch kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Ihren elektronischen Medikationsplan (eMP) auf Ihrer eGK speichern. Ihre Ärztinnen und Ärzte und auch Ihre Apothekerin bzw. Ihr Apotheker sind dadurch über Ihre medikamentöse Behandlung informiert.
Zu den Daten des elektronischen Medikationsplans gehören:
- Alle Arzneimittel, die Sie einnehmen
- Informationen zur Anwendung (z.B. Dosis, Zeitpunkt oder Häufigkeit)
- Medikationsrelevante Daten (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten)
Um den elektronischen Medikationsplan auf Ihrer eGK speichern zu können, benötigen Sie eine NFC- fähige eGK und die PIN Ihrer Gesundheitskarte.
Auf Ihrer eGK können Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt Ihren Notfalldatensatz (NFD) speichern lassen. Im Notfall können Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte diese Daten von Ihrer Gesundheitskarte auslesen. Die Speicherung des Notfalldatensatzes auf Ihrer eGK ist freiwillig.
Notfalldaten sind unter anderem:
- Chronische oder seltene Erkrankungen
- Regelmäßig eingenommene Medikamente
- Allergien und Unverträglichkeiten
- Weitere medizinische Hinweise (z. B. Schwangerschaft, Implantate, frühere Operationen)
- Angaben zum Ablageort Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Ihres Organspendeausweises
- Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen
- Kontaktdaten von behandelnden Ärzten