Erstattung von Fahrkosten
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zur Erstattung von Fahrkosten, den Voraussetzungen und Abläufen. Die IKK BB übernimmt medizinisch zwingend notwendige Kosten für Fahrten:
- zur stationären Behandlung ins nächsterreichbare und geeignete Krankenhaus,
- zu stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen sowie
- zur Entbindung;
- mit einem Rettungsfahrzeug zum Krankenhaus,
- mit einem Krankentransportwagen, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung erforderlich ist.
Wann übernimmt die IKK BB Ihre Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen?
Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen stellen grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar.
In besonderen Ausnahmefällen ist es den Krankenkassen aber gestattet, dennoch Fahrkosten – nach vorheriger Genehmigung – zu übernehmen. Die besonderen Ausnahmefälle legt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien fest.
Für bestimmte Personengruppen oder bei speziellen Anlässen gibt es einen generellen Anspruch auf Fahrkostenerstattung, auch bei ambulanter Behandlung. Folgende Ausnahmefälle kommen hier in Betracht:
Besondere Personengruppen
- Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „bl“ (blind) oder „H“ (hilfebedürftig). Wichtig: Ausweise mit anderen Merkmalen wie z. B. „G“ lösen keinen Anspruch aus!
- Bei Ihnen wurde der Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt oder Sie waren bis 31.12.2016 in der Pflegestufe II und sind jetzt im Pflegegrad 3 eingestuft.
- Sie sind von einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen und bedürfen einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum.
Spezielle Anlässe
- Sie müssen zur Dialysebehandlung oder einer onkologischen Chemo-, Arzneimittel- oder Strahlentherapie fahren.
- Sie müssen zu anderen hochfrequenten Behandlungen über einen längeren Zeitraum fahren, die zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich sind.
Weitere Anlässe
- Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind so eng gefasst, dass nur in den wenigsten Fällen eine Übernahme von Fahrkosten für eine ambulante Operation/Behandlung möglich ist. Fehlt es an einem grundsätzlichen Anspruch, können keine Fahrkosten übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn aus medizinischer Sicht die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist.
Abstimmung von Terminen
Die Kosten für Fahrten zu Abstimmungen von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholen von Rezepten etc. dürfen von Krankenkassen nicht erstattet werden.
In welcher Höhe trägt die Krankenkasse Ihre Fahrkosten?
Sind die grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme gegeben, beteiligt sich die IKK BB an den medizinisch zwingend notwendigen Fahrkosten. Dies sind die Beförderungskosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie den nächsterreichbaren, zur vertragsärztlichen Behandlung zugelassenen Arzt bzw. das nächsterreichbare Vertragskrankenhaus aufsuchen und für die Fahrt das günstigste, medizinisch vertretbare Beförderungsmittel in der günstigsten Form seiner Verwendung (evtl. Fahrpreisermäßigungen) benutzen.
Liegen medizinische Gründe vor, die Behandlung in einer weiter entfernt gelegenen Einrichtung durchzuführen, können nach individueller Prüfung ggf. weitere Fahrkosten anerkannt werden. Für diese Prüfung benötigen wir aktuelle medizinische Befunde. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an Ihre Servicestelle.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. Bus und Bahn, übernehmen wir für Sie die Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen. Dabei berücksichtigen wir alle Fahrpreisermäßigungen. Bitte lassen Sie sich bei Fahrkartenkauf beraten. Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, reichen Sie uns bitte alle Fahrscheine im Original ein sowie eine formlose Bestätigung Ihrer Arztpraxis, dass Sie dort waren. Berechnet Ihnen die Praxis im Ausnahmefall Kosten für diese Bescheinigung, dürfen wir diese leider nicht erstatten.
Wenn Sie ein Taxi oder einen Mietwagen brauchen, rechnen wir Kosten bis zur Höhe der vertraglichen Vergütung direkt mit dem Taxiunternehmen ab. Sollten Sie im Einzelfall zunächst selber zahlen, reichen Sie uns bitte die Quittung im Original zusammen mit der ärztlichen Verordnung für die Fahrt zur Erstattung ein.
Kranken- oder Rettungstransportunternehmen rechnen die Kosten direkt mit uns ab. Die Zuzahlung entrichten Sie in der Regel direkt an das Unternehmen.
Nutzen Sie ein privates Auto, erstatten wir Ihnen maximal 0,20 EUR je gefahrenen Kilometer. Die Erstattung ist jedoch begrenzt auf die Kosten, die für dieselbe Fahrt für ein öffentliches Verkehrsmittel angefallen wären.
Der Fahrkostenantrag
Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung brauchen wir immer vorab einen Fahrkostenantrag, um Ihnen Ihr Geld zu erstatten.
Müssen Sie sich finanziell an den Kosten beteiligen?
Zu den Fahrkosten leisten Sie oder Ihre Angehörigen unabhängig vom Alter eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5,00 EUR und höchstens 10,00 EUR, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Das gilt für jede einfache Fahrt, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie nutzen, und ebenfalls für wiederholt notwendige Fahrten wie z. B. zur Dialyse.
Bei der teilstationären Behandlung zahlen Sie bei der IKK BB nur für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie eine Zuzahlung.
Bei Fahrten zur stationären Reha zahlen Sie grundsätzlich keinen Eigenanteil.
Fahrkostenerstattung bei Rehabilitationsmaßnahmen und stationären Vorsorgekuren
Wenn die IKK BB Ihre Rehabilitation bzw. stationäre Vorsorgekur bewilligt hat, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten zur Einrichtung und zurück nach Hause. Bietet die Einrichtung einen Transportservice an, teilen wir Ihnen das im Genehmigungsschreiben mit.
- Wir erstatten Ihnen für die Hin- und Rückfahrt eine Fahrkarte der zweiten Klasse unter der Voraussetzung, dass Sie vorhandene Sparangebote wie Super-Sparpreis, Sparpreis oder gegebenenfalls Ihre Bahncard nutzen. Die Regelungen zu den gesetzlichen Zuzahlungen finden Anwendung.
- Wir beteiligen uns bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme an den Gepäckkosten (pro Person zwei Gepäckstücke) für öffentliche Verkehrsmittel, wenn Sie uns die Rechnung dafür zur Erstattung einreichen.
- Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig.
Nutzen Sie für die An- und Abreise einen PKW, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten in Höhe von 20 Cent je Kilometer für die kürzeste Strecke. Für den Fall, dass die Anreise auch mit Bus oder Bahn möglich gewesen wäre, nehmen wir einen Vergleich mit dem öffentlichen Verkehrsmittel vor. Die Regelungen zu den gesetzlichen Zuzahlungen finden auch hier Anwendung.
- In besonderen medizinischen Ausnahmefällen kann die IKK BB auch die Fahrkosten mit einem Taxi oder anderen Verkehrsmitteln übernehmen. Sollten Sie ein solches Transportmittel benötigen, reichen Sie uns bitte die medizinischen Unterlagen rechtzeitig ein, da hier eine gesonderte Prüfung erfolgt.
- Die Abrechnung mit der IKK BB erfolgt durch den Taxi- oder Mietwagenunternehmer, wenn dieser Vertragspartner der IKK BB ist. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Fahrt danach. Auch hier finden die Regelungen zu den gesetzlichen Zuzahlungen Anwendung.
Erstattungsantrag einreichen
Reichen Sie einfach nach Ihrem Aufenthalt (der Rehabilitation oder stationären Vorsorgekur) den Erstattungsantrag bei der IKK BB ein. Diesen finden Sie auf unserer Internetseite unter Service – Anträge für Versicherte – Erstattungsantrag für Fahrkosten zur Krankenhausbehandlung und Rehabilitation:
Noch Fragen?
Wenn Sie sich nicht sicher sind und Fragen zum Thema Fahrkosten haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns.