Junge mit Laufwagen

Erstattung von Fahrkosten

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick zu den Anspruchsvoraussetzungen, Genehmigungen und Erstattung von Fahrkosten. Die IKK BB übernimmt medizinisch zwingend notwendige Kosten für Fahrten die mit einer unseren Leistungen zusammenhängen.

  • Zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare und geeignete Krankenhaus
  • Zur stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme
  • Mit einem Rettungsfahrzeug zum Krankenhaus
  • Mit einem Krankentransportwagen, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung erforderlich ist

Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Müssen Sie sich finanziell an den Kosten beteiligen?

Wann übernimmt die IKK BB Ihre Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen?

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen stellen grundsätzlich keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung dar.

In besonderen Ausnahmefällen ist es den Krankenkassen aber gestattet, dennoch Fahrkosten – nach vorheriger Genehmigung – zu übernehmen. Die besonderen Ausnahmefälle legt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien fest.

Für bestimmte Personengruppen oder bei speziellen Anlässen gibt es einen generellen Anspruch auf Fahrkostenerstattung, auch bei ambulanter Behandlung. Folgende Ausnahmefälle kommen hier in Betracht:

Genehmigungsfreie Fahrten

  • Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilfebedürftig).
  • Vorliegender Pflegegrad 3 mit nachgewiesener dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung (z.B. durch Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis)
  • Bei Ihnen wurde der Pflegegrad 4 oder 5 festgestellt oder Sie waren bis 31.12.2016 in Pflegestufe II und sind jetzt im Pflegegrad 3 eingestuft

Genehmigungspflichtige Fahrten

  • Sie müssen zu einer Dialysebehandlung oder einer onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie.
  • Sie sind von einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Mobilität betroffen und bedürfen einer ambulanten Behandlung über einen längeren Zeitraum
  • Sie müssen zu anderen hochfrequenten Behandlungen über einen längeren Zeitraum fahren, die zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich sind.
  • Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sind so eng gefasst, dass nur in den wenigsten Fällen eine Übernahme von Fahrkosten für eine ambulante Operation/Behandlung möglich ist. Fehlt es an einem grundsätzlichen Anspruch, können keine Fahrkosten übernommen werden. Dies gilt auch dann, wenn aus medizinscher Sicht die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist.

Die Verordnung senden Sie bitte zur Genehmigung an die Mailanadresse: fahrkosten-frankfurt(at)ikkbb.de oder nutzen Sie unsere IKK BB-App.

Abstimmung von Terminen

Die Kosten für Fahrten zur Abstimmung von Terminen, Erfragen von Befunden, Abholen von Rezepten etc. dürfen von der Krankenkasse nicht erstattet werden.

In welcher Höhe trägt die Krankenkasse Ihre Fahrkosten?

Sind die grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme gegeben, beteiligt sich die IKK BB an den medizinisch zwingend notwendigen Fahrkosten. Dies sind die Beförderungskosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie den nächsterreichbaren, zur vertragsärztlichen Behandlung zugelassenen Arzt bzw. das nächsterreichbare Vertragskrankenhaus aufsuchen und für die Fahrt das günstige, medizinisch vertretbare Beförderungsmittel (evtl. Fahrpreisermäßigung) benutzen.

Liegen medizinische Gründe vor, die Behandlung in einer weiter entfernt gelegenen Einrichtung durchzuführen, können nach individueller Prüfung ggf. weitere Fahrkosten anerkannt werden. Für diese Prüfung benötigen wir aktuelle medizinische Befunde.

Öffentliche Verkehrsmittel (Bus/Bahn)

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln, z. B. Bus und Bahn berücksichtigen wir alle Fahrpreisermäßigungen. Bitte lassen Sie sich bei dem Fahrkartenverkauf beraten. Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, reichen Sie uns bitte alle Fahrscheine sowie eine Anwesenheitsbestätigung Ihrer Arztpraxis ein.

Taxi oder Mietwagen

Sofern Sie ein Taxi oder einen Mietwagen benötigen, rechnen wir Kosten bis zur Höhe der vertraglichen Vergütung direkt mit dem Taxiunternehmen ab. Sollten Sie im Einzelfall zunächst selber zahlen, reichen Sie uns bitte die Quittungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung für die Fahrt zur Erstattung ein. Bei Fahrten zur ambulanten Behandlung muss eine Anwesenheitsbescheinigung beigefügt werden.

Privates Kraftfahrzeug

Nutzen Sie einen privaten PKW, erstatten wir Ihnen 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer für die kürzeste Strecke. Konnte jedoch für dieselbe Fahrt ein öffentliches Verkehrsmittel genutzt werden, erfolgt die Erstattung in Höhe der Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel.

Müssen Sie sich finanziell an den Kosten beteiligen?

Zu den Fahrkosten leisten Sie oder Ihre Angehörigen, unabhängig vom Alter eine Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Das gilt für jede einfache Fahrt, unabhängig davon, welches Verkehrsmittel Sie nutzen, und ebenfalls für wiederholt notwendige Fahrten wie z. B. zur Dialyse.

Bei einer teilstationären Behandlung zahlen Sie für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie eine Zuzahlung.

Bei Fahrten zur stationären Rehabilitationsmaßnahme zahlen Sie grundsätzlich keinen Eigenanteil.

Fahrkostenerstattung bei Rehabilitationsmaßnahmen und stationären Vorsorgekuren

Ist die IKK BB Kostenträger Ihrer Rehabilitationsmaßnahme bzw. stationären Vorsorgekur, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten zur nächsterreichbaren Einrichtung und zurück nach Hause. Bietet die Einrichtung einen Transportservice an, teilen wir Ihnen das im Genehmigungsschreiben mit. Bei stationären Vorsorgeeinrichtungen finden die Regelungen der gesetzlichen Zuzahlungen Anwendung.

Öffentliche Verkehrsmittel (Bus/Bahn)

  • Wir erstatten Ihnen für die Hin- und Rückfahrt eine Fahrkarte der zweiten Klasse unter der Voraussetzung, dass Sie vorhandene Sparangebote oder gegebenenfalls Ihre Bahncard nutzen. Die Regelungen der gesetzlichen Zuzahlungen finden Anwendung.
  • Wir beteiligen uns bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme an den Gepäckkosten (pro Person zwei Gepäckstücke) für öffentliche Verkehrsmittel, wenn Sie uns die Rechnung dafür zur Erstattung einreichen. Dies gilt nicht für Gepäckkosten bei stationären Vorsorgemaßnahmen.
  • Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig

Privates Kraftfahrzeug

Nutzen Sie für die An- und Abreise einen PKW, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten in Höhe von 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer für die kürzeste Strecke. Für den Fall, dass die Anreise auch mit Bus oder Bahn möglich gewesen wäre, nehmen wir einen Vergleich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vor. Erstattet wird die günstigere Variante.

Taxi oder andere Verkehrsmittel

  • In besonderen medizinischen Ausnahmefällen kann die IKK BB auch die Fahrkosten mit einem Taxi oder anderen Verkehrsmittel übernehmen. Sollten Sie ein solches Transportmittel benötigen, reichen Sie uns bitte die medizinischen Unterlagen rechtzeitig ein, da hier eine gesonderte Prüfung erfolgt.
  • Die Abrechnung mit der IKK BB erfolgt durch den Taxi- oder Mietwagenunternehmer, wenn dieser Vertragspartner der IKK BB ist. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Fahrt danach.
  • Wir erstatten Ihnen für die Hin- und Rückfahrt eine Fahrkarte der zweiten Klasse unter der Voraussetzung, dass Sie vorhandene Sparangebote wie Super-Sparpreis, Sparpreis oder gegebenenfalls Ihre Bahncard nutzen. Die Regelungen zu den gesetzlichen Zuzahlungen finden Anwendung.
  • Wir beteiligen uns bei einer stationären Rehabilitationsmaßnahme an den Gepäckkosten (pro Person zwei Gepäckstücke) für öffentliche Verkehrsmittel, wenn Sie uns die Rechnung dafür zur Erstattung einreichen.
  • Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattungsfähig.

Nutzen Sie für die An- und Abreise einen PKW, erstatten wir Ihnen die Fahrkosten in Höhe von 20 Cent je Kilometer für die kürzeste Strecke. Für den Fall, dass die Anreise auch mit Bus oder Bahn möglich gewesen wäre, nehmen wir einen Vergleich mit dem öffentlichen Verkehrsmittel vor. Die Regelungen zu den gesetzlichen Zuzahlungen finden auch hier Anwendung.

  • In besonderen medizinischen Ausnahmefällen kann die IKK BB auch die Fahrkosten mit einem Taxi oder anderen Verkehrsmitteln übernehmen. Sollten Sie ein solches Transportmittel benötigen, reichen Sie uns bitte die medizinischen Unterlagen rechtzeitig ein, da hier eine gesonderte Prüfung erfolgt.
  • Die Abrechnung mit der IKK BB erfolgt durch den Taxi- oder Mietwagenunternehmer, wenn dieser Vertragspartner der IKK BB ist. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Fahrt danach. Auch hier finden die Regelungen zu den gesetzlichen Zuzahlungen Anwendung.

Fahrkostenerstattungsantrag

Noch Fragen?

Bei Fragen zum Thema Fahrkosten, wenden Sie sich bitte an uns.


•    Telefon:    0335 5551746 oder
•    E-Mail:    fahrkosten-frankfurt@ikkbb.de
•    Fax:        0335 5551775
 

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