Notwendig Vorsorgekuren
Wenn es medizinisch notwendig ist, können IKK BB-Versicherte eine Vorsorgekur zur Erhaltung ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen.
Die Vorsorgekur, kann je nach Bedarf ambulant oder stationär stattfinden, im Inland, aber auch im europäischen Ausland.
Eine Vorsorgekur muss immer schriftlich beantragt und von uns genehmigt werden. Für eine Reha-Kur bekommen Sie den Antrag von Ihrem Arzt, für die Vorsorge-Kur bei uns.
Wie kann ich eine Kur beantragen?
Die passenden, medizinisch notwendigen Leistungen im Rahmen Ihrer Vorsorgekur stimmt der behandelnde Arzt mit Ihnen individuell ab und bescheinigt sie auf einem Leistungsantrag. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer IKK BB.
Der ausgefüllte Antrag auf Vorsorgeleistung wird bei der IKK BB eingereicht, dort geprüft und kurzfristig entschieden.
Allgemein Hinweise zur Dauer einer Vorsorgekur:
- Sowohl ambulante als auch stationäre Vorsorgeleistungen dauern in der Regel drei Wochen und können grundsätzlich nach drei bzw. vier Jahren wiederholt werden.
- Sollte es medizinisch notwendig sein, kann die Vorsorgekur jedoch verlängert werden oder bereits vor Ablauf von drei bzw. vier Jahren eine weitere Maßnahme folgen.
- Stationäre Vorsorgemaßnahmen für Kinder bis 14 Jahre dauern in der Regel vier bis sechs Wochen
Ambulante und stationäre Vorsorgekur
In der Regel empfiehlt der Arzt einen passenden anerkannten Kurort für eine ambulante Vorsorgekur. Zu diesem oder alternativen Kurorten berät auch gern die IKK BB.
Steht das Ziel für Ihre Vorsorgekur fest, stellt die IKK BB einen Kurarztschein aus. Am Kurort angekommen – Termin und Unterkunft bestimmen Sie selbst – führt der Weg zum ansässigen Kurarzt; er stellt einen Behandlungsplan für die Vorsorgekur auf.
Die IKK BB übernimmt 100 Prozent der Kosten für die ärztliche Behandlung und 90 Prozent der Kosten für die Kurmittel, also zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen oder Krankengymnastik. Der Patient zahlt 10 Euro dazu, je Originalverordnung auf Kurarztschein.
Der IKK BB-Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung beträgt bis zu 13 Euro, bei chronisch kranken Kleinkindern bis zu 21 Euro pro Tag.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre fallen keine Zuzahlungen an.
Übrigens: Immer mehr Gesundheitsbewusste kombinieren ihren Urlaub im EU-Ausland mit qualifizierten Gesundheitsleistungen und rechnen ihre ambulante Vorsorgekur hinterher mit der IKK BB ab. Folgende EU-Länder erfüllen derzeit die Kriterien des deutschen Gesundheitswesens hierfür: Bulgarien, Estland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn.
Soll die Vorsorgeleistung auf ärztlichen Rat stationär erfolgen, wählt die IKK BB gemeinsam mit dem Patienten eine geeignete Vorsorgeeinrichtung aus und vereinbart dort den Termin für die Vorsorgekur.
Die IKK BB übernimmt dabei sämtliche Kosten bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre entfällt auch der Eigenanteil.
Auch eventuell anfallende Fahrtkosten zum und vom Kurort übernimmt die IKK BB, bis auf einen Eigenanteil von 10 Prozent (mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt).