Vom stabilen Zusatzbeitrag profitieren Krankenkasse wechseln
Krankenkasse wechseln
So leicht zur IKK BB wechseln!
- Mitgliedsantrag online ausfüllen
- Daten prüfen und abschicken. Fertig.
- Ihre Kündigung übermitteln wir an Ihre vorherige Krankenkasse
Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenwechsel
Bei der Wahl der Krankenkasse lohnt sich nicht nur der Blick auf den Beitrag und Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Es kommt auch auf das jeweilige Leistungsportfolio an. Ein weiterer wichtiger Unterschied zwischen den Kassen ist der Service beziehungsweise die Servicemöglichkeiten.
Wer nach digitalem Service sucht, sollte auf entsprechende Online-Angebote achten. Wer Berater vor Ort aufzusuchen möchte, sollte darauf achten, dass die Kasse eine Geschäftsstelle in der Nähe hat. Mit unserem Geschäftsstellenfinder finden Sie alle IKK BB Geschäftsstellen in Ihrer Nähe.
Wichtig ist es, das Gesamtpaket einer Kasse zu betrachten. Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? Welche kassenindividuellen Leistungen und Zusatzangebote gibt es und welche Services bietet die Krankenkasse an.
Wechselwillige füllen einen Mitgliedsantrag bei der Krankenkasse ihrer Wahl aus. Eine Kündigung bei der bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig, um Kündigung und Wechsel kümmert sich die neue Krankenkasse. Hier gelangen Sie zum Online-Mitgliedsantrag der IKK BB.
Eine Kündigung der Krankenkasse ist zum Ablauf des übernächsten Monats möglich.
Seit dem 01.01.2021 verkürzt sich die Bindefrist von 18 Monaten auf 12 Monate. Versicherte können nun bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft Ihre Krankenkasse wechseln.
Erhöht Ihre Krankenkasse den sogenannten Zusatzbeitrag, fällt dies unter das Sonderkündigungsrecht. Dann ist ein Wechsel sogar noch früher möglich. (Ausnahmen hiervon gelten für Versicherte, die im speziellen Wahltarif für Krankengeld oder einem Selbstbehalttarif eingeschrieben sind.
Hier kann erst nach 36 Monaten die Krankenkasse gewechselt werden). Auch bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder seit 2021 sofort die Krankenkasse wechseln - ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
Hier können Sie unseren Mitgliedsantrag ausfüllen und zur IKK BB wechseln
Nein, eine aktive Kündigung ist nicht mehr nötig. Es genügt, bei der neuen Kasse einen Mitgliedsantrag zu stellen. Die Kasse erledigt dann alles Weitere.
Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 2 volle Monate.
Seit dem 01.01.2021 verkürzt sich die Bindefrist in der gesetzlichen Krankenversicherung von 18 Monaten auf 12 Monate. Versicherte können nun bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft Ihre Krankenkasse wechseln und eine leistungsstärkere oder kostengünstigere Krankenkasse wählen.
Erhöht eine Krankenkasse den sogenannten Zusatzbeitrag, ist ein Wechsel sogar noch früher möglich. (Ausnahmen hiervon gelten für Versicherte, die im speziellen Wahltarif für Krankengeld oder einem Selbstbehalttarif eingeschrieben sind. Hier kann erst nach 36 Monaten die Krankenkasse gewechselt werden). Auch bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder seit 2021 sofort die Kasse wechseln - ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
Wechselwillige Versicherte müssen sich bei der Krankenkasse ihrer Wahl melden und hier einen Mitgliedsantrag ausfüllen. Eine Kündigung oder Rückmeldung bei der bisherigen Kasse ist nicht mehr nötig, darum kümmert sich die neue Kasse.
Ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Angestellte: Bei Angestellten muss das Bruttoeinkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro (Stand 2021) sinken. Außerdem gilt eine Altersgrenze: Wechselwillige dürfen noch nicht 55 Jahre alt sein.
Selbstständige: Als Selbstständiger haben Sie zunächst kein recht auf Rückkehr in die GKV. Selbstständige können nur aufgenommen werden, wenn diese im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis gewechselt sind und die Selbstständigkeit ganz aufgeben oder nur noch nebenberuflich ausführen. Auch hier dürfen Sie noch nicht 55 Jahre alt sein.
Ja. Bei einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder ab 2021 sofort die Krankenkkasse wechseln ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
Nein, denn die IKK Brandenburg und Berlin ist eine regionale Krankenkasse. Wechseln kann nur, wer seinen Wohn- oder Arbeitsort in Brandenburg oder Berlin hat.
Für in der GKV versicherte Rentner gelten dieselben Rechte wie für alle anderen gesetzlich Versicherten. Sie können ihre Krankenkasse frei wählen.
Je nach Alter und Vorversicherung gibt es folgende Varianten:
- Familienversicherung über die Eltern (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Verlängerung um Wehr-/Ersatzdienstzeit oder Bundesfreiwilligendienst möglich)
- eigene studentische Krankenversicherung (bis zum 30. Lebensjahr möglich)
- freiwillige gesetzliche Studentenversicherung bei Überschreiten der verschiedenen Fristen und Grenzen
- private studentische Krankenversicherung
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema.
Ja, auch als Schwangere ist ein Wechsel der Krankenkasse problemlos möglich.
Grundsätzlich gilt: Um einen Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner, Kinder) mitzuversichern, müssen Sie selbst Mitglied bei der IKK BB sein. Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu familienversichernden Person muss grundsätzlich in Deutschland liegen. Nicht familienversichern können sich hauptberuflich Selbstständige.
Kinder, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können kostenfrei bei der IKK BB mitversichert werden. Einer aus der Familie zahlt und alle sind mitversichert - das ist das Prinzip der Familienversicherung.
Mitversichert werden kann, wer:
- nicht hauptberuflich selbstständig ist oder als Arbeitnehmer versichert ist,
- nicht selbst privat versichert oder von der Krankenversicherungspflicht befreit ist
- regelmäßig nicht mehr als 470 Euro (2021) oder bei einer geringfügigen Beschäftigung, 450 Euro pro Monat als Gesamteinkommen hat. Elterngeld, Kindergeld oder BAföG werden nicht auf das Einkommen angerechnet.
Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Familienversicherung.
Hier finden Sie den IKK BB Online-Mitgliedsantrag, um zur IKK BB zu wechseln.
Digitale Helfer
digital fit bleiben
- ePa, eAU und digitale Angebote verstehen
- Seriöse Informationsquellen erkennen
- Seriöse Informationsquellen erkennen und finden
So können Sie Ihre Krankenkasse wechseln
Für alle gesetzlich Versicherten gibt es gute Nachrichten zum Thema Krankenkassenwechseln: Denn seit 2021 wird es deutlich einfacher, zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln. Außerdem verkürzt sich nach der Neuerung des Krankenkassenwahlrechts die Bindefrist von 18 Monaten auf 12 Monate.
Versicherte können nun bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft Ihre Krankenkasse wechseln und eine leistungsstärkere oder kostengünstigere Krankenkasse wählen.
Erhöht Ihre Krankenkasse den sogenannten Zusatzbeitrag, ist ein Wechsel sogar noch früher möglich. (Ausnahmen hiervon gelten für Versicherte, die im speziellen Wahltarif für Krankengeld oder einem Selbstbehalttarif eingeschrieben sind. Hier kann erst nach 36 Monaten die Krankenkasse gewechselt werden).
Auch bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder sofort die Kasse wechseln - ohne Einhaltung der Bindungsfrist.
Gründe für einen Wechsel der Krankenkasse
Bei der Wahl einer gesetzlichen Krankenkasse sollten verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Krankenkassen unterscheiden sich bei den Themen Service, Zusatzbeitrag und im Angebot, das über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Allgemein gilt: Mit einem Krankenkassenwechsel lässt sich viel Geld sparen.
Auch im Punkt Regionalität unterscheidet sich die bundesweite Kassenlandschaft. Denn je nach Bundesland stehen unterschiedlich viele Kassen für den Krankenkassenwechsel zur Auswahl.
Weitere Entscheidungskriterien sind:
- Geschäftsstellen vor Ort, Kundenberatung und Öffnungszeiten
- ein gutes Portfolio an Online-Services und digitalen Angeboten
- gute Extraleistungen
- ein Bonusprogramm
- Prämienprogramm für Mitgliedswerbung
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Krankenkasse wechseln einfach erklärt
Diesen Film haben wir in Zusammenarbeit mit dem Team der Filmproduktion Frankfurt (muthmedia GmbH) realisiert.
Neben der neuen Bindungsfrist gilt ab Januar 2021 ein vereinfachter Wechsel.
Bisher mussten gesetzlich Versicherte aktiv kündigen und der neuen Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung der alten Krankenversicherung zukommen lassen. Fortan genügt es, bei der neuen Kasse einen Neuaufnahmeantrag zu stellen. Diese erledigt dann alles Weitere. Auch Arbeitnehmer müssen den Arbeitgeber ab 2021 nur noch formlos über den Versicherungswechsel informieren.
Wie finde ich die richtige Krankenkasse?
Um aus den vielen Krankenkassen die passende Kasse zu finden, können Vergleichsportale genutzt werden, hier lassen sich Kosten, Leistungen und Angebote vergleichen. Außerdem stellen einige Kassen sogenannte Vorteilsrechner zur Verfügung, über die Sie Ihre Vorteile ganz einfach berechnen können.
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