Schonend Mandelverkleinerung
Gaumenmandeln: Verkleinern statt komplett entfernen
Vergrößerte Gaumenmandeln bei Kindern bis zu 12 Jahren sind nicht ungewöhnlich. Erreichen die Mandeln jedoch eine bestimmte Größe, kann es zu Funktionsstörungen und zu behandlungsbedürftigen Begleiterscheinungen kommen. Dann ist es sinnvoll, die Gaumenmandeln zu behandeln. Sie bemerken dies beispielsweise an deutlichen nächtlichen Schnarchgeräuschen des Kindes. Hinweise auf vergrößerte Gaumenmandeln bei Kindern sind auch häufige Mittelohrinfekte, Sprech-und Artikulationsstörungen, eine erhöhte lnfektanfälligkeit bis hin zu Wachstumsstörungen.
Der Arzt rät in diesem Fall zu einer Verkleinerung der Gaumenmandeln, zu einer Tonsillotomie. Dabei bleibt genug Mandelgewebe zur Immunabwehr erhalten. Die Tonsillotomie ist damit eine echte Alternative zur vollständigen Entfernung der Gaumenmandeln. Es geht lediglich um eine operative Verkleinerung der Mandeln.
Der Arzt rät in diesem Fall zu einer Verkleinerung der Mandeln bei Kindern, der sogenannten Tonsillotomie. Dabei bleibt genug Mandelgewebe zur Immunabwehr erhalten. Die Tonsillotomie ist damit eine echte Alternative. Statt die Gaumenmandeln zu verkleinern, werden die vergrößerten Gaumenmandeln bei Kindern nur operativ verkleinert.
Bisher ist die Tonsillotomie – die Verkleinerung der vergrößerten Gaumenmandeln bei Kindern – nicht Bestandteil des ambulanten Leistungskataloges der GKV. Die IKK BB ist jedoch bestrebt, diese Versorgungslücke zu schließen. IKK BB-versicherte Kinder können daher bis zum 7. Lebensjahr direkt teilnehmen, wenn deren Sorgeberechtigte die Teilnahmeerklärung unterschreiben.
Bei Versicherten vom 8. bis zum 12. Lebensjahr ist zuvor vom behandelnden HNO-Arzt oder Operateur formlos die Genehmigung von der IKK BB einzuholen, wenn vergrößerte Mandeln bei Kindern teilweise entfernt werden sollen.
Aktuell führen acht HNO-Praxen in Brandenburg die ambulante Tonsillotomie durch. Die IKK Brandenburg und Berlin wird diese Leistung in naher Zukunft mit Ärzten in Berlin vertraglich zu vereinbaren.
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