Günstig Selbstbehalt
Für Versicherte, die ihre Gesundheit als eher stabil einschätzen, gibt es bei der IKK den Wahltarif Selbstbehalt. Dieser hilft dabei, Kosten zu sparen, wenn keine oder nur wenige medizinische Leistungen in Anspruch genommen werden. Alle in Anspruch genommenen Leistungen sind auf den Selbstbehalt anzurechnen, mit Ausnahme der Folgenden:
- der Besuch beim Kassenarzt, wenn keine Verordnungen (Rezepte) folgen
- primäre Prävention
- Vorsorge zur Vorbeugung gegen Zahnerkrankungen
- medizinische Vorsorgeleistungen (allerdings nicht ambulant am Kurort)
- Gesundheitsuntersuchungen
- Kinderuntersuchungen
- zahnärztliche Untersuchungen.
Selbstbehalt und Krankenversicherung: Die einzelnen Tarife im Überblick
Die verschiedenen Selbstbehalt-Tarife sind gestaffelt und richten sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen des Mitglieds. Auf dieser Grundlage errechnen sich der vom Versicherten zu leistende Eigenanteil an den Gesundheitskosten (Selbstbehalt der Krankenversicherung) und die Höhe der Prämie, die die Kasse im Gegenzug dafür zahlt.
Beitragspfl. Jahreseinkommen | Selbstbehalt | Prämie | Pauschale Arzneimittel je Verordnung |
Bis 12.000 EUR | 150,00 EUR | 100,00 EUR | 12,00 EUR |
Bis 20.000 EUR | 300,00 EUR | 200,00 EUR | 24,00 EUR |
Bis 30.000 EUR | 450,00 EUR | 300,00 EUR | 36,00 EUR |
Bis 40.000 EUR | 600,00 EUR | 400,00 EUR | 48,00 EUR |
Bis 50.000 EUR | 800,00 EUR | 500,00 EUR | 60,00 EUR |
Über 50.000 EUR | 1.000.00 EUR | 600,00 EUR | 72,00 EUR |
Die zum jeweiligen Tarif gehörige Prämie wird im Folgejahr ausgezahlt, nachdem sie gegebenenfalls mit doch angefallenen Leistungen verrechnet wurde. Die Kosten je Arznei- und Heilmittelverordnung, die von der Prämie abgezogen werden können, sind jeweils pauschal und staffeln sich wiederum nach dem gewählten Wahltarif mit Selbstbehalt.
Den Antrag für den IKK-Wahltarif "Selbstbehalt" finden Sie Anträge für Versicherte.