… so die fast flehentliche Bitte von Erika Naumann* nach ihrer Krankenhausodyssee. Aber beginnen wir von vorn. Frau Naumann wacht eines Nachts auf. Ihr ist übel und unwohl. Nun gut, vielleicht hat sie etwas Falsches gegessen. Sie ist erstmal nicht beunruhigt und versucht zu schlafen. Als ihr am Morgen immer noch übel ist und sich auch ihr Allgemeinzustand verschlechtert, ruft ihr Mann den Krankenwagen. Der bringt sie ins nur 5 Kilometer entfernte Krankenhaus mit nicht einmal 200 Betten. Die Ärzte untersuchen sie sorgfältig und machen ein EKG. Der erste Befund ist besorgniserregend. Die diagnostischen Mittel der Klinik sind aber nicht ausreichend. Frau Naumann wird mit Rettungswagen und Blaulicht in den ca. 50 Kilometer weit entfernten zweiten Standort der Klinik mit fast 300 Betten gebracht.
Dort sind dann die notwendigen Katheteruntersuchungen möglich. Die Ergebnisse zeigen, Frau Naumann hatte einen schweren Herzinfarkt und braucht dringend eine Bypass-Operation. Ein Rettungshubschrauber bringt Frau Naumann noch am Abend in eine Herzklinik, wo sie die notwendigen Bypässe erhält und nach erfolgreicher Behandlung und Reha wieder voll am Leben teilhaben kann. Die Geschichte hätte aber ebenso anders ausgehen können.
Die Hoffnung in eine Reform der Kliniken ist groß
Das, was Frau Naumann passiert ist, macht deutlich, wie wichtig es ist, sofort in die richtige Klinik mit der notwendigen Ausstattung zu kommen. Patienten wollen und müssen gut versorgt werden. Ob das mit der durch den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Krankenhausreform funktioniert, wird sich zeigen. Die Hoffnungen in die Reform der Kliniken ist bei allen Beteiligten groß, die Kritik allerdings auch. Mit Vorhaltevergütungen für die Krankenhäuser von 60 Prozent will die Bundesregierung die Qualität der Krankenhausbehandlungen an erster Stelle setzen und sie unabhängiger von den Fallzahlen und damit von den dafür gezahlten Fallpauschalen machen.
Die Krankenhausreform wird Geld kosten. Gesundheitsminister Lauterbach hat in seinem vom Bundeskabinett verabschiedeten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) einen Transformationsfonds vorgesehen, der über 10 Jahre mit insgesamt 50 Milliarden Euro die Umwandlung der Kliniklandschaft unterstützen soll. Finanziert werden soll dieser Fonds je zur Hälfte von Bund und Ländern. Allerdings bedient sich der Bund dabei an den Geldern der Versicherten. Lauterbach plant den Bundesanteil aus dem Gesundheitsfonds zu nehmen.
Damit fehlen für die Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten jährlich 2,5 Milliarden Euro. Beitragssatzsteigerungen scheinen somit für alle Krankenkassen spätestens im nächsten Jahr unausweichlich. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Strukturveränderungen von denen auch Privatversicherte profitieren, ohne sich an der Reform finanziell beteiligen zu müssen. Die Länder verwehren sich gegen die Eingriffe des Bundes in ihre Kompetenz bei der Krankenhausplanung, Vertreter der Krankenhäuser fordern Finanzierungssicherheit ohne Krankenhausschließungen und die Krankenkassen wehren sich – im Interesse ihrer Beitragszahler – wieder sämtliche Forderungen aus Politik und Ärzteschaft mit den Beiträgen ihrer Versicherten zu finanzieren, ohne dass es für die Patienten und damit für ihre Versicherten zu gravierenden Verbesserungen in der Versorgung kommt.
Gesundheitsversorgung mit Fokus auf Qualität
Die Krankenkassen fordern eine Gesundheitsversorgung mit Fokus auf Qualität und nicht auf Quantität. „Wir werden nicht müde für unsere Versicherten eine bedarfsgerechte und qualitative Versorgung zu fordern, die die Beitragszahler nicht überfordert. Gesundheitsversorgung
ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, da darf sich der Staat keinen schlanken Fuß machen, auf Kosten der Beitragszahler.“ so der Vorsitzende des Grundsatzausschusses, Robert Wüst.
Kritik an der Finanzierung der geplanten Krankenhausreform kommt auch vom Bundesrechnungshof.
Dieser sieht die gesetzlichen Krankenkassen in der Pflicht die Behandlung ihrer Versicherten zu finanzieren – nicht aber die Investitionskosten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ebenfalls angekündigt die EU um Prüfung des Gesetzes zu bitten. Aus ihrer Sicht stellt sich die Frage, ob das Gesetz gegen europäisches Beihilferecht verstößt. Es besteht der Verdacht, dass im Gesetz öffentliche Strukturhilfen für Kliniken vorgesehen sind, während Vertragsärzte Investitionen selbst tragen müssen.
Bei all den Diskussionen bleibt zu hoffen, dass Patienten, wie Frau Naumann in Zukunft eine bedarfsgerechte und moderne Behandlung und Versorgung erhalten.
*Name wurde von der Redaktion geändert