Wenn Sie mit einem CPAP, BiLevel- oder Beatmungsgerät von Philips Respironics versorgt sind, lesen sie bitte aufmerksam folgende wichtige Information:
Im Sommer 2021 hat Philips Respironics („Philips“) über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine dringende Sicherheitsinformation zu bestimmten Serien von Beatmungsgeräten veröffentlicht. Philips weist darin auf mögliche Risiken hin, denen sich Patientinnen und Patienten während der Nutzung der Beatmungsgeräte ausgesetzt haben. In den Geräten wurde ein Schaumstoff aus Polyester verbaut, der sich zersetzen und eingeatmet werden kann. Die von Philips in den Sicherheitsinformationen beschriebenen Gesundheitsgefahren können schwere Verletzungen nach sich ziehen; nach Herstellerangaben wird sogar ein toxisches und karzinogenes Risiko nicht ausgeschlossen (BfArM-Referenznummer: 11651/21, 11652/21).
Im Mai 2021 erweiterte Philips die Warnhinweise im Rahmen einer weiteren dringenden Sicherheitsinformation (BfArm-Referenznummer: 10027/24).
Weltweit sind etwa 5,5 Millionen Geräte betroffen. Der verursachte Schaden wird auf 2,8 Milliarden Euro geschätzt.
Ist auch mein Gerät betroffen?
Philips hat folgende Geräte zurückgerufen, hergestellt zwischen 2009 und 26. April 2021:
- A-Serie BiPAP A30
- A-Serie BiPAP A40 (Beatmungsgerät)
- A-Serie BiPAP Hybrid A30
- A-Serie BiPAP V30 Auto (Beatmungsgerät)
- C-Serie ASV (Beatmungsgerät)
- C-Serie S/T und AVAPS
- DreamStation
- DreamStation ASV
- DreamStation Go
- DreamStation ST, AVAPS
- Dorma 400
- Dorma 500
- E30
- Garbin Plus, Aeris, LifeVent (Beatmungsgerät)
- OmniLab Advanced+
- REMstar SE Auto
- SystemOne ASV4
- SystemOne (Q-Serie)
- Trilogy 100 (Beatmungsgerät)
- Trilogy 200 (Beatmungsgerät)
Philips hat außerdem bestimmte Trilogy Evo-Beatmungsgeräte (Modellnummern: DS2110X11B und KR2110X15B) zurückgerufen, die vom 15. April 2021 bis 24. Mai 2021 unter bestimmten Seriennummern vertrieben wurden.
Ebenfalls zurückgerufen sind nachfolgende Geräte der Marke Löwenstein medical:
- Somnia 3
Artikel Nummern: hl454s, hl454s/1 und hl454s/u
Baugleichheit zu Philips Respironics SystemOne 50 Series - Phönix 3
Artikel Nummern: hl554s, hl554s/1 und hl554s/u
Baugleichheit zu Philips SystemOne 50 Series - Somnia 3i
Artikel Nummer: hl464s
Baugleichheit zu Philips SystemOne 60 Series Phönix 3i
Artikel Nummer: hl564s
Baugleichheit zu Philips SystemOne 60 Series
Weitere Informationen
Die Firma Philips informiert ausführlich auf Ihrer Internetseite zu folgenden Punkten:
- Status der Sicherheitsmitteilung
- Liste betroffener Geräte
- Wie kann ich die Seriennummer meines Gerätes feststellen?
Sie können sich auch an die Support Hotline unter der Telefonnummer0800 627 0995 wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Webseite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
Aktuelle Handlungsmöglichkeit
Um mögliche Ansprüche zu sichern, ist es erforderlich jetzt zu handeln, denn Ihre Ansprüche auf Schadenersatz verjähren am 31.12.2024
Aktuell besteht für Versicherte aus Deutschland die Möglichkeit sich über die Rechtsanwaltskanzlei Hemmerich & Rohde, kostenfrei und unverbindlich über die Beteiligung an einer Sammelklage gegen Philips zu informieren und wenn gewünscht, zu beteiligen.
Hintergrund der Sammelklage ist, dass Philips mehrfach dringende Sicherheitsinformationen herausgegeben und Rückrufe (BfArM-Referenznummer: 11651/21 und 11652/21) veranlasst hat. In den USA wurde bekannt, dass der Hersteller bereits seit 2015 von den Gefahren wusste (FDA-Bericht). Trotz dieser Kenntnisse wurden die Beatmungsgeräte weiter im Markt gelassen.
Anwender wurden so unnötig über einen längeren Zeitraum möglichen Gesundheitsgefahren ausgesetzt.