FFP2-Masken für Risikogruppen

Versand der Berechtigungsscheine für FFP2-Schutzmasken ist gestartet.

Hände halten FFP2-Maske

Seit dem 15. Dezember 2020 haben gesetzlich und privat Versicherte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder einer bestimmten Risikogruppe für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion angehören, einen Anspruch auf insgesamt 15 Atemschutzmasken. Dies regelt die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BGM).

Die Abgabe der ersten drei Masken an die anspruchsberechtigten Versicherten ist vom 15. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 in den Apotheken gegen Vorlage des Personalausweises oder nach nachvollziehbarer Darlegung des Anspruchs erfolgt. In den nächsten Wochen erhalten Anspruchsberechtigte weitere zwölf FFP2-Masken.

  • Anspruchsberechtigte erhalten hierfür spezielle Berechtigungsscheine der Bundesregierung, die die Krankenkassen an ihre berechtigten Versicherten versenden. Für jeweils sechs Masken entsteht ein Eigenanteil von 2 Euro, der bei Abholung zu bezahlen ist.

Die Abgabe dieser Masken findet zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. April 2021 statt. Anspruchsberechtigte Versicherte erhalten zwei fälschungssichere Berechtigungsscheine, die sie in der Apotheke gegen jeweils 6 Masken einlösen können. Die Berechtigungsscheine sind in unterschiedlichen Zeiträumen (1. Januar bis 28. Februar 2021 und 16. Februar bis 15. April 2021) gültig.

  • Der Versand der Berechtigungsscheine durch die IKK BB an ihre anspruchsberechtigten Versicherten ist nun gestartet und wird bis Anfang Februar abschlossen sein.

Hinweis: Die Krankenkassen unterstützen die Bundesregierung entsprechend der Regelungen in der "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" durch die Datenermittlung, den Druck und Versand des Anschreibens mit den Berechtigungsscheinen. Bei Beschwerden von Personen, die kein Schreiben erhalten haben, ist bei den Krankenkassen daher kein Widerspruchsverfahren durchzuführen.

Anspruch auf kostenfreie FFP2-Masken besteht, wenn eine dieser Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegt:

  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma
  • Chronische Herzinsuffizienz
  • Chronische Niereninsuffizienz (Stadium ≥ 4)
  • Demenz oder Schlaganfall
  • Diabetes (Typ 2)
  • Krebserkrankung oder stattfindende Chemo- oder Radiotherapie
  • stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation
  • Trisomie 21
  • Risikoschwangerschaft

 

Quelle Bild: Stock-Fotografie-ID:1271669507

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