Für 2023 werden Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung erwartet. Deshalb hat das Bundesgesundheitsministerium den bundesweit geltenden durchschnittlichen Zusatzbeitrag zum 01.01.2023 um 0,3 Prozentpunkte auf dann 1,6 Prozent angehoben.
Für eine solide und vorausschauende Finanzplanung wird auch die IKK BB ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag um 0,28 Prozentpunkte auf 1,77 Prozent anheben.
Mit dem geänderten Zusatzbeitrag besteht bis zum 31.01.2023 ein Sonderkündigungsrecht und damit die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln.
Eine Übersicht der Zusatzbeiträge aller Kassen finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbands.
Unsere Empfehlung: Vergleichen Sie stets auch Leistungen und Services anderer Anbieter mit denen Ihrer IKK BB.
Für einen Wechsel in eine andere Krankenkasse bedarf es keiner Kündigungserklärung, sondern nur einer Wahlerklärung gegenüber der neuen Krankenkasse.