Besondere Zuwendung Hospizdienste
Hospizdienste haben es sich zur Aufgabe gemacht, Sterbende umfassend zu versorgen – und zwar ambulant im häuslichen Umfeld, teilstationär in Tageseinrichtungen oder stationär in Hospizen. Träger dieser Dienste sind gemeinnützige Organisationen und Verbände wie Kirchen, aber auch private Stiftungen.
Im Mittelpunkt der Betreuung des Kranken steht die Sorge um Schmerzfreiheit und Lebensqualität (palliative care) anstelle einer auf Heilung gerichteten Behandlung (medical care). Ein interdisziplinäres Team kümmert sich – meist unterstützt von freiwilligen Begleitern – sowohl um den Schwerstkranken/Sterbenden selbst als auch um seine mitbetroffenen Angehörigen. Letzteren wird auch eine Trauerbegleitung angeboten.
Ambulante, teilstationäre und stationäre Hospizdienste erhalten Zuschüsse von den gesetzlichen Krankenkassen.
Wo erhalte ich Informationen?
Wenn Sie die Hilfe eines Hospizdienstes in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich an Ihren Pflegestützpunkt bzw. Ihren IKK BB-Pflegeberater.
Aktuelle Adressen von ambulanten Hospizdiensten sowie stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen in ganz Deutschland finden Sie auch im Internet unter: www.wegweiser-hospiz-und-palliativmedizin.de
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
Die IKK BB übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) bei schwerstkranken Menschen und Sterbenden.
Voraussetzung dafür ist, dass ihre unheilbare Krankheit so weit fortgeschritten ist, dass ihre Lebenserwartung hierdurch begrenzt ist und sie eine besonders aufwendige Versorgung benötigen. Außerdem muss der behandelnde Arzt dies verordnen.
Zu den speziell geschulten Palliative Care-Teams gehören Ärzte und Pflegekräfte. Sie organisieren eine umfassende palliativmedizinische und -pflegerische Behandlung sowie die psychosoziale und seelsorgerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender im häuslichen Bereich. Dabei arbeiten sie eng mit den Hospizdiensten zusammen.