Differenziert Pflegegrade
Seit 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die bisherige Einteilung in drei Pflegestufen. Erfahren Sie hier was es zu Pflegegraden und Co. zu wissen gilt!
Kriterien für die Pflegegrade
Die Einteilung in fünf Pflegegrade ermöglicht eine differenziertere Erfassung des Pflegezustandes. Insbesondere geistigen und psychischen Krankheiten – allen voran Demenzerkrankungen – soll damit Rechnung getragen werden. Die Einteilung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt dabei nicht mehr primär nach dem Zeitaufwand, der zur Bewältigung der Anforderungen des Alltags notwendig ist, sondern in erster Linie nach dem Grad der Selbstständigkeit.
Als Einteilungskriterien dienen die folgenden Punkte:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 sieht Leistungen für Menschen vor, die bislang in keine Pflegestufe eingeteilt worden waren. Sie können aber ihren Alltag dennoch nicht mehr ohne Hilfe bewältigen.
Die möglichen Leistungen umfassen daher:
- Pflegekurse (sowohl für Angehörige als auch für ehrenamtliche Pflegepersonen)
- eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
- eine Pflegeberatung (auch in der eigenen Wohnung)
- zusätzliche stationäre Betreuung in Pflegeeinrichtungen
- zusätzliche Leistungen in Wohngruppen, die ambulant betreut werden
- finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des gemeinsamen oder individuellen Wohnumfelds
- 125 EURO Entlastungsbetrag – eventuell auch in Form einer Sachleistung (beispielsweise durch einen Pflegedienst)
- 125 EURO Zuschuss bei vollstationärer Pflege.
Pflegegrad 2 bis 5
Leistung | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
Pflegegeld | 332 EURO | 572 EURO | 764 EURO | 946 EURO |
Sachleistung | 760 EURO | 1.431 EURO | 1.778 EURO | 2.200 EURO |
Verhinderungspflege | 1.612 EURO | 1.612 EURO (kalenderjährlich) | 1.612 EURO (kalenderjährlich) | 1.612 EURO (kalenderjährlich) |
Tages- und Nachtpflege | 689 EURO | 1.298 EURO | 1.612 EURO | 1.995 EURO |
Kurzzeitpflege | 1.612 EURO (kalenderjährlich) | 1.612 EURO (kalenderjährlich) | 1.612 EURO (kalenderjährlich) | 1.612 EURO (kalenderjährlich) |
Wohngruppenzuschlag | 214 EURO | 214 EURO | 214 EURO | 214 EURO |
Vollstationäre Pflege | 770 EURO | 1.262 EURO | 1.775 EURO | 2.005 EURO |
Entlastungsbetrag | 125 EURO | 125 EURO | 125 EURO | 125 EURO |