Differenziert Pflegegrade

Seit 2017 ersetzen fünf Pflegegrade die bisherige Einteilung in drei Pflegestufen. Erfahren Sie hier was es zu Pflegegraden und Co. zu wissen gilt!

    Kriterien für die Pflegegrade

    Die Einteilung in fünf Pflegegrade ermöglicht eine differenziertere Erfassung des Pflegezustandes. Insbesondere geistigen und psychischen Krankheiten – allen voran Demenzerkrankungen – soll damit Rechnung getragen werden. Die Einteilung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt dabei nicht mehr primär nach dem Zeitaufwand, der zur Bewältigung der Anforderungen des Alltags notwendig ist, sondern in erster Linie nach dem Grad der Selbstständigkeit.

    Als Einteilungskriterien dienen die folgenden Punkte:

    • Mobilität
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    • Selbstversorgung
    • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Pflegegrad 1

    Der Pflegegrad 1 sieht Leistungen für Menschen vor, die bislang in keine Pflegestufe eingeteilt worden waren. Sie können aber ihren Alltag dennoch nicht mehr ohne Hilfe bewältigen.

    Die möglichen Leistungen umfassen daher:

    • Pflegekurse (sowohl für Angehörige als auch für ehrenamtliche Pflegepersonen)
    • eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
    • eine Pflegeberatung (auch in der eigenen Wohnung)
    • zusätzliche stationäre Betreuung in Pflegeeinrichtungen
    • zusätzliche Leistungen in Wohngruppen, die ambulant betreut werden
    • finanzielle Zuschüsse für die Verbesserung des gemeinsamen oder individuellen Wohnumfelds
    • 125 EURO Entlastungsbetrag – eventuell auch in Form einer Sachleistung (beispielsweise durch einen Pflegedienst)
    • 125 EURO Zuschuss bei vollstationärer Pflege.

    Pflegegrad 2 bis 5

    Leistung  Pflegegrad 2  Pflegegrad 3  Pflegegrad 4   Pflegegrad 5   
    Pflegegeld332 EURO572 EURO764 EURO946 EURO
    Sachleistung760 EURO1.431 EURO1.778 EURO2.200 EURO
    Verhinderungspflege

    1.612 EURO 
    (kalenderjährlich)

    1.612 EURO
    (kalenderjährlich)
    1.612 EURO
    (kalenderjährlich)
    1.612 EURO 
    (kalenderjährlich)
    Tages- und Nachtpflege689 EURO1.298 EURO1.612 EURO1.995 EURO
    Kurzzeitpflege1.612 EURO 
    (kalenderjährlich)
    1.612 EURO 
    (kalenderjährlich)
    1.612 EURO 
    (kalenderjährlich)
    1.612 EURO 
    (kalenderjährlich)
    Wohngruppenzuschlag214 EURO214 EURO214 EURO214 EURO
    Vollstationäre Pflege770 EURO1.262 EURO1.775 EURO2.005 EURO
    Entlastungsbetrag125 EURO125 EURO125 EURO125 EURO

     

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