Aufgehoben Stationäre Pflege
Bei stationärer Pflege ist zwischen der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim und der teilstationären Pflege zu unterscheiden.
Die IKK BB übernimmt anteilig die Kosten für die vollstationäre Pflege, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist.
Für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung in Pflegeheimen zahlt die IKK BB bestimmte Maximalbeträge, die je Kalendermonat in Abhängigkeit vom Pflegegrad festgelegt sind.
Was ist teilstationäre Pflege?
Teilstationäre Pflege bedeutet, dass die hilfsbedürftige Person für einige Stunden in einer Tagespflege-Einrichtung betreut oder die Nacht in einer speziellen Pflege-Einrichtung verbringt.
Bei Pflegebedürftigen, die grundsätzlich zu Hause versorgt werden können, übernimmt die IKK BB unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für eine teilstationäre Pflege. Zum Beispiel dann, wenn die Pflegeperson berufstätig ist und sich nicht in vollem Umfang um den hilfsbedürftigen Angehörigen kümmern kann.
Leistungen im Überblick:
Vollstationäre Pflege | Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | |
Pflegegrad 1 | 125 EURO (Kostenerstattung im Rahmen des § 45 b SGB XI) | 125 EURO (Kostenerstattung im Rahmen des § 45 b SGB XI) |
Pflegegrad 2 | 770 EURO | 689 EURO |
Pflegegrad 3 | 1.262 EURO | 1.298 EURO |
Pflegegrad 4 | 1.775 EURO | 1.612 EURO |
Pflegegrad 5 | 2.005 EURO | 1.995 EURO |