Aufgehoben Stationäre Pflege

Bei stationärer Pflege ist zwischen der vollstationären Pflege in einem Pflegeheim und der teilstationären Pflege zu unterscheiden.

Die IKK BB übernimmt anteilig die Kosten für die vollstationäre Pflege, wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist.

Für die pflegerische Versorgung und soziale Betreuung in Pflegeheimen zahlt die IKK BB bestimmte Maximalbeträge, die je Kalendermonat in Abhängigkeit vom Pflegegrad festgelegt sind.

Was ist teilstationäre Pflege?

Teilstationäre Pflege bedeutet, dass die hilfsbedürftige Person für einige Stunden in einer Tagespflege-Einrichtung betreut oder die Nacht in einer speziellen Pflege-Einrichtung verbringt.

Bei Pflegebedürftigen, die grundsätzlich zu Hause versorgt werden können, übernimmt die IKK BB unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für eine teilstationäre Pflege. Zum Beispiel dann, wenn die Pflegeperson berufstätig ist und sich nicht in vollem Umfang um den hilfsbedürftigen Angehörigen kümmern kann.

Leistungen im Überblick:

              Vollstationäre Pflege      Teilstationäre Tages- und Nachtpflege           
Pflegegrad 1     125 EURO (Kostenerstattung im Rahmen des § 45 b SGB XI)125 EURO (Kostenerstattung im Rahmen des § 45 b SGB XI)
Pflegegrad 2770 EURO689 EURO
Pflegegrad 31.262 EURO         1.298 EURO
Pflegegrad 41.775 EURO1.612 EURO
Pflegegrad 52.005 EURO1.995 EURO

 

To top