Digitalisierung fördern: Krankenkassen vereinfachen Zertifizierungsverfahren für Online-Präventionskurse

Anbieter von Präventionskursen wie Yoga, autogenem Training oder Ernährungsberatung können digitale Live-Kurse ab 2023 bei der Zentralen Prüfstelle Prävention in einem vereinfachten Verfahren zertifizieren lassen.

Gemeinsame Presseinformation: 

(26.10.22) Die Corona-Sonderregelung, durch die zertifizierte Präsenzkurse vorübergehend ohne weitere Qualitätsprüfung online weitergeführt werden konnten, läuft zum 31. Dezember 2022 aus. Um den durch die Pandemie ausgelösten Digitalisierungsschub zu unterstützen, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Prüfkriterien für noch nicht zertifizierte Online-Seminare, die ab 1. Januar 2023 beantragt werden, deutlich vereinfacht. So entfallen für die Anbieter beispielsweise die zuvor nötige detaillierte Erläuterung des Registrierungsprozesses sowie eine komplexe Abfrage zur Sicherstellung der Zielgruppe. Um die Qualität und Sicherheit der Streamingangebote nachweislich zu gewährleisten, sind die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz sowie eine Evaluation zur Wirksamkeit, die spätestens nach einem Jahr vom Anbieter vorzulegen ist, aber weiterhin sicherzustellen. Die detaillierten Zulassungskriterien für präventive Online-Seminare finden interessierte Anbieter auf der Website der Zentralen Prüfstelle Prävention.

 

Anbieter und Versicherte profitieren

Die aktualisierten Prüfkriterien bedeuten nicht nur für die Kursanbieter Vorteile, sondern vor allem auch für die Teilnehmenden: „Versicherte können somit nicht nur dauerhaft darauf vertrauen, dass sie die Online-Seminare zu den vorgegebenen Terminen ortsungebunden durchführen können, sondern wissen auch, dass die Qualität nachweislich gesichert ist“, so Oliver Blatt, Leiter der Abteilung Gesundheit beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

 

Was ist die Zentrale Prüfstelle Prävention?

Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Kooperationsgemeinschaft der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK), Betriebskrankenkassen (BKK), AOK, Innungskrankenkassen (IKK), KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Ihr Zweck ist die verbindliche Zertifizierung von Präventionskursen und die Prüfung der Anbieterqualifikation, damit die Kosten für Versicherte durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können. Die Fördervoraussetzungen sind im Leitfaden Prävention festgeschrieben.

 

(Gemeinsame Pressemitteillung von Verband der Ersatzkassen (vdek), Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse, BKK Dachverband und Betriebskrankenkassen, AOK Rheinland/Hamburg, AOK NordWest, AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Bayern, AOK Baden-Württemberg, AOK Sachsen-Anhalt, AOK Nordost, AOK Rheinland Pfalz/Saarland, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK PLUS, IKK classic, IKK Brandenburg und Berlin, IKK gesund plus, IKK Südwest, IKK-Die Innovationskasse, BIG direkt gesund, Knappschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)

 

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