Nicht nur ein Unfall oder Gewalteinwirkung, auch kariöser oder ein anderweitig vorbelasteter Zahn kann abbrechen. Dafür reicht oft schon der versehentliche Biss auf einen Obstkern. Auf diese Art können nicht nur Schneidezähne, sondern auch Backenzähne abbrechen. Ganz gleich, warum und welcher Zahn abgebrochen ist: Nur der Zahnarzt kann entscheiden, was nun getan werden sollte. Und der sollte immer unverzüglich aufgesucht werden, zusammen mit dem Zahn oder dem Zahnbruchstück. Auf diese Weise ist die Chance am größten, dass der Zahn komplett erhalten bleibt – durch Reimplantation oder Remontage.
Erste Maßnahme nach einem Unfall: den Zahn sichern
Was Sie zunächst tun sollten: den abgebrochenen Zahn oder das Zahnstück sicherstellen. Häufig wird der Besitz einer Zahnrettungsbox empfohlen. Geeignete Boxen sind in der Apotheke erhältlich. Wer eine solche nicht zur Hand hat – was wohl in den meisten Fällen zutrifft, kann sich eine solche nachträglich schnell besorgen. Bis zu 48 Stunden haben Sie in diesem Fall Zeit, den abgebrochenen oder ausgeschlagenen Zahn darin zu konservieren. Als improvisierte Alternative kann ein sauberes Taschentuch genutzt werden, in das man den Zahn, den man zuvor mit dem eigenen Speichel umhüllt hat, hineinlegt. Wenn dann sofort ein Zahnarzt aufgesucht wird, sind weitere Aufbewahrungsformen nicht nötig. Der Zahn sollte auch weder gereinigt noch in irgendeiner Art "vorbehandelt" werden. In der Zahnarztpraxis weiß man am besten, was weiterhin zu tun ist, um das gute Stück zu retten.
Was unbedingt zu vermeiden ist
Etwas hartgesottenere Zeitgenossen neigen gerne zu dem Versuch, einen abgebrochenen Schneidezahn selbst wieder in die Wunde zu stecken. Dies ist einerseits verschwendete Zeit, andererseits kann dieses Vorgehen eine wirkungsvolle Behandlung sogar erschweren. Stattdessen sollte lieber die Blutung der Wunde gestillt werden, indem man auf ein sauberes Papiertaschentuch beißt. Etwas anderes wird man in den meisten Fällen auch kaum zur Hand haben.
Was tun, wenn das Zahnstück unauffindbar bleibt?
Gerade dann, wenn ein Stück Zahn während des Essens abbricht, kann es versehentlich heruntergeschluckt werden. Dann gilt er als verloren. Für die moderne Zahnmedizin ist es jedoch kein Problem, ein Stück Zahn so zu ersetzen, dass der noch erhaltene gesunde Zahn samt seiner Wurzel erhalten bleibt. Kein Zahnarzt entfernt ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten gesunde Zahnsubstanz, um sie durch künstliche zu ersetzen. Bei abgebrochenen Backenzähnen reicht oft bereits eine Füllung aus, um das alte Kaugefühl vollständig wiederherzustellen. Bei Schneidezähnen gibt es neben der Überkronung auch die Möglichkeit, abgebrochene Ecken durch Keramik zu ersetzen. Durch ein spezielles Klebeverfahren wird künstliches Material an den verbliebenen Zahn montiert, sodass kein sichtbarer oder fühlbarer Unterschied zum vorherigen Zustand besteht.