Eine Bilanz mit Tücken
Noch ist die 19. Wahlperiode nicht ganz beendet. Bestimmt kommen noch einige Gesetze und Verordnungen hinzu. Wir aber wagen dennoch bereits einen Rückblick auf die gesundheitspolitische Gesetzgebung der letzten Jahre. Mit einer Bilanz, die eher gemischte Gefühle hervorruft.
Die Gesundheitsgesetze der letzten Jahre
Schon im September 2017, nach der letzten Bundestagswahl, begann die jetzt laufende Legislaturperiode sehr holperig, mit einer überaus zähen Regierungsbildung. Zwar ging die CDU/ CSU als Sieger hervor, doch die Verhandlungen um mögliche Koalitionen dauerten vom Wahltag bis zur Vereidigung der Minister so lange wie nie zuvor, nämlich ganze 171 Tage, statt der sonst eher üblichen durchschnittlichen 43 Tage. Erst am 12. März 2018 unterzeichneten Union und SPD schließlich den Vertrag zur erneuten Großen Koalition und wählten Bundeskanzlerin Angela Merkel am 14. März 2018 mit den Stimmen der Regierungskoalition zum dritten Mal ins höchste Amt.
Heute verrät ein Blick in die Datenbank des Deutschen Bundestages, dass mit Stand vom 1. April 2021 bisher insgesamt 893 Gesetze in den Bundesrat bzw. Bundestag eingebracht wurden. Einigen Gesetzentwürfen stimmte der Deutschen Bundestag nicht zu oder vertagte sie auf einen späteren Zeitpunkt. Doch unterm Strich wurden bisher 381 Gesetze nach der 2. und 3. Lesung beschlossen. Eine stattliche Zahl für eine Legislaturperiode, die „nur“ vier Jahre läuft.
Heute verrät ein Blick in die Datenbank des Deutschen Bundestages, dass mit Stand vom 1. April 2021 bisher insgesamt 893 Gesetze in den Bundesrat bzw. Bundestag eingebracht wurden. Einigen Gesetzentwürfen stimmte der Deutsche Bundestag nicht zu oder vertagte sie auf einen späteren Zeitpunkt. Doch unterm Strich wurden bisher 381 Gesetze nach der 2. und 3. Lesung beschlossen. Eine stattliche Zahl für eine Legislaturperiode, die „nur“ vier Jahre läuft.
Gesetzesflut im Gesundheitswesen
Allein im Gesundheitsbereich entstanden 39 Gesetzentwürfe - sowie bislang 85 Verordnungen, die allerdings zum großen Teil auf dem immensen Regelungsbedarf durch die Coronapandemie beruhen. Die Gesetze schaffen jeweils einen rechtlichen Rahmen, der Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen in der gesundheitlichen Versorgung bringen soll. Auf den ersten Blick ist dies inhaltlich bei den meisten Themen auch so. Bei genauerer Betrachtung werden allerdings auch die einhergehenden enormen Kosten sichtbar, die den gesetzlich Versicherten entstehen. Unsere Grafik illustriert dies ungeschönt.
Modernisieren, aber auch finanzieren
Um die Versicherten nicht noch weiter finanziell zu belasten, verspricht die Regierungskoalition, dass die Kosten für Sozialversicherung der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger nicht über die 40 Prozent-Marke ihres Lohnes steigen werden. Diese „Sozialgarantie 2021“ der Bundesregierung wankt bereits vor der Bundestagswahl bedenklich: Das Versprechen kann nur mit großer Mühe gehalten werden, mit einem tiefen Griff in die Rücklagen der Krankenversicherungen, somit in die von den Versicherten gebildeten Puffer. Aber hier gilt, wie im Portemonnaie aller Bürgerinnen und Bürger: Erspartes kann nur einmal ausgegeben werden! Die sicher dringend gebotene Modernisierung des deutschen Gesundheitswesens kann und darf nicht allein über finanzielle Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger geplant und bezahlt werden, zumal sie zusätzlich auch als Steuerzahlende zur finanziellen Verantwortung gezogen werden.
Finanzexperten haben für den Gesundheitssektor bereits berechnet, dass die Ausgaben bereits im Jahr 2022 auf 282,4 Mrd. € steigen werden, während die Einnahmen des Gesundheitsfonds bei nur 245,7 Mrd. € liegen werden.
Wir wissen also schon heute, dass bei den gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit in Höhe von 36,7 Mrd. € existieren wird. Zu finanzieren wäre dies – so man die Sozialgarantie einhalten will – nur über einen weiteren stattlichen Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds.
Gesetze 2018 – 2021 (PDF, Download)