Hilfsmittel Brillen und Sehhilfen
Wie wichtig die Augen für unser Leben sind, merkt man sehr schnell, wenn es mit dem Sehen nicht mehr so recht gelingen will. Wer kurzsichtig ist, sieht in der Nähe alles scharf, in der Ferne aber unscharf. Bei der Weitsichtigkeit ist die Sicht in die Ferne gut, aber die nahe Sicht unscharf. Weitere mögliche Erkrankungen des Auges können die Hornhautverkrümmung oder der Astigmatismus sein.
Brille und Sehhilfe von der IKK BB
Wir beteiligen uns an den Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen bei Kindern und stark Sehgeschädigten. Für Erwachsene wurde der Anspruch auf Brillengläser ab dem 10.04.2017 erweitert. Die Neuregelung sieht vor, dass Erwachsene einen Zuschuss erhalten, wenn Sie zur Korrektur einer Sehschwäche
- einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder
- einen Fernausgleich von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung brauchen.
Die übrigen Voraussetzungen für Sehhilfen bei schweren Sehbeeinträchtigungen auf beiden Augen (das heißt beide Augen haben nur eine Sehleistung von bis zu 30 Prozent) oder für therapeutische Sehhilfen bleiben unverändert bestehen.
Die IKK BB übernimmt die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen in Höhe der bundesweit vereinbarten Festbeträge. Sollten Sie sich für eine aufwendigere Ausstattung Ihrer Brillengläser entscheiden – beispielsweise eine Entspiegelung oder Härtung – tragen Sie die Mehrkosten selbst.
Damit eine Kostenübernahme durch die IKK BB möglich ist, muss die ärztliche Verordnung nach dem 10.04.2017 ausgestellt worden sein. Eine Erstattung von Kosten für das Brillengestell, selbst beschaffte Sehhilfen oder für Kontaktlinsen-Pflegemittel ist nicht möglich.
Wenn Sie eine Brille für Ihren Arbeitsplatz benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber. Wir dürfen uns an diesen Kosten nicht beteiligen.
Bildschirmlesegeräte: Helfende Technik
Bildschirmlesegeräte helfen Menschen mit einer Sehbehinderung. Diese Sehhilfen können durch die eingebaute Kamera Lesevorlagen stark vergrößern, sodass ein Lesen von Texten wieder möglich ist. Die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten umfasst:
- die elektronisch vergrößernde Sehhilfe
- das notwendige Zubehör
- die Verbrauchsmaterialien einschließlich der Reparaturen, Wartungen und den damit verbundenen Dienstleistungen
Bildschirmlesegeräte von der IKK BB? So funktioniert es
Werden die Kosten für Bildschirmlesegeräte von der Krankenkasse übernommen? Ja, unter bestimmten Bedingungen. IKK BB Versicherte haben Anspruch auf Bildschirmlesegeräte, wenn eine hochgradige Sehbehinderung oder eine andere Grunderkrankung des Auges vorliegt, die eine Versorgung mit optisch vergrößernden Sehhilfen (wie z. B. Lupen, Lupenbrillen) nicht zulässt. Das Bildschirmlesegerät muss für einen täglichen Gebrauch bestimmt sein.
Bevor jedoch eine Versorgung erfolgen kann, sind einige Dinge zu beachten.
Zunächst benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Mit dieser Verordnung können Sie sich, durch einen qualifizierten Leistungserbringer, zu dem Thema Sehhilfen umfangreich beraten lassen. Bei der Beratung wird ein Beratungsprotokoll geführt. Im Anschluss daran haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Varianten von Bildschirmlesegeräten unter den Bedingungen des zukünftigen Einsatzortes zu erproben. Der jeweilige Leistungserbringer gibt zu den Ergebnissen dieser Erprobung eine Erklärung ab. Diese Erklärung, das Rezept und das Beratungsprotokoll werden dann vom Vertragslieferanten bei der IKK BB zur Kostenübernahme eingereicht. Wurden alle Voraussetzungen erfüllt, können die Kosten nach Prüfung durch die IKK BB übernommen werden. Sobald die Kostenübernahmeerklärung dem Vertragslieferanten vorliegt, wird Ihre elektronisch vergrößernde Sehhilfe durch unseren Vertragslieferanten an Sie übergeben.
Unsere Vertragslieferanten garantieren eine qualitativ hochwertige und funktionsgerechte Versorgung ohne zusätzliche Mehrkosten für Sie.