Arbeitsunfähig? Krankmeldung
Das müssen Sie beachten
Sie wachen auf und wissen, an Arbeit ist heute nicht zu denken. Ob der Kopf dröhnt, die Nase läuft oder andere Beschweren vorliegen – die Krankmeldung läuft immer gleich ab. Aber wie meldet man sich korrekt bei Chef und Krankenkasse?
Wir erklären Ihnen die Regeln!
Zunächst muss der Chef informiert werden - so schnell wie möglich, und soweit möglich auch noch vor Arbeitsbeginn. Dann muss die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigt werden. Und zwar lückenlos, für jeden nicht erbrachten Arbeitstag. Ob das ärztliche Attest nach einem oder spätestens nach drei Tagen beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, hängt vom jeweiligen Arbeitsvertrag ab.
Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit lückenlos vom Arzt bescheinigen.
Wer z.B. bis Freitag krankgeschrieben ist und sich am Montag immer noch schlecht fühlt, muss auch am Montag zum Arzt. Versicherte, die sich in einem solchen Fall erst am Dienstag erneut beim Arzt vorstellen, haben keine lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb von einer Woche und immer im Original bei der IKK BB vorliegen.
Beginnt die Arbeitsunfähigkeit am 07.11. startet die Vorlagefrist am 08.11. - nach sieben Tagen, also spätestens am 14.11 muss die Bescheinigung bei der IKK BB vorliegen.
Schicken Sie Ihre Krankmeldung per Post an:
IKK Brandenburg und Berlin
Ziolkowskistr. 6
14480 Potsdam
oder an jede Geschäftsstelle.
Ab dem Tag, an dem Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Meist springt die Krankenkasse ab der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung ein, denn als Arbeitnehmer haben Sie in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu sechs Wochen.
Enthält Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Endbescheinigung, lassen Sie diese bitte vom Arzt nachtragen. Nur mit einer Endbescheinigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann Ihre Krankenkasse den Krankengeldfall abschließen und die letzte Krankengeldzahlung veranlassen.
e-AU: Krankmeldung (AU-Schein) ab jetzt elektronisch
Seit Oktober 2021 gilt eine neue Regelung für die Übermittlung dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Ab jetzt können die behandelnden Ärzte die Arbeitsunfähigkeiten elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Für Praxen, die technisch noch nicht entsprechend ausgestattet sind, gibt es eine Übergangsfrist für die Umstellung bis 31. Dezember 2021. Voraussichtlich ab 1. Juli 2022 werden die Krankenkassen den elektronischen AU-Schein dann auch an den jeweiligen Arbeitgeber weiterleiten. Ein großer Vorteil für die Versicherten, schließlich entfällt so das lästige Verschicken der Papiere.
Wichtiger Hinweis an alle Versicherten: Wer seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch in Papierform für den Arbeitgeber und die Krankenkasse vom Arzt ausgehändigt bekommt, trägt weiterhin die Verantwortung für die fristgerechte Einreichung bei seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse.
Wohin sende ich meine Krankmeldung?
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Krankmeldung fristgerecht einreichen
Falls wir Ihre Krankmeldung nicht innerhalb von einer Woche vorliegen haben, erhalten Sie bei einer länger andauernden Erkrankung womöglich kein Krankengeld. Senden Sie uns deshalb bitte Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer sofort nach der Ausstellung durch den Arzt zu.
Fristen für Arbeitsunfähigkeit nach Reha– oder Klinikaufenthalt
Besteht im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme weiterhin Arbeitsunfähigkeit, muss dies spätestens am folgenden Werktag von Ihrem behandelnden Arzt bescheinigt werden.