Keine Sorge Schutz im Ausland
In allen Mitgliedsstaaten der EU sind IKK-Versicherte im medizinischen Notfall abgesichert, die gesetzliche Krankenversicherung ist im Urlaub ebenfalls gültig. Das gilt auch für Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Für die Krankenversicherung im Urlaub brauchen Sie nicht viel zu tun: Auf Ihrer IKK BB-Gesundheitskarte befindet sich auf der Rückseite die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit ist über die Reisekrankenversicherung in 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz sowie in Serbien und Montenegro, Kroatien und Mazedonien nach den Vorschriften des Gastgeberlandes die medizinische Versorgung sichergestellt.
Für andere Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, schicken wir Ihnen auf Anfrage einen Auslandskrankenschein zur Reisekrankenversicherung zu. Dieser gilt für die Staaten Bosnien und Herzegowina, Türkei und Tunesien.
Das Gesundheitssystem ist von Land zu Land verschieden. So ist es in der Regel nicht einfach, herauszufinden, wie man die Karte als Reisekrankenversicherung in den verschiedenen Ländern verwendet und welche Regeln zur Auslandskrankenversicherung dort gelten.
Alle Informationen rund um den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung im Urlaub finden Sie auch im Faltblatt IKK BB Urlaubspass. Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie so schnell wie möglich Ihren Arbeitgeber darüber informieren, zum Beispiel per Telefon oder Fax. Teilen Sie dem Arbeitgeber
- den Beginn der Arbeitsunfähigkeit,
- die voraussichtliche Dauer und
- die Adresse Ihres Aufenthaltsortes
mit. Benachrichtigen Sie außerdem die IKK BB über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer.
Wenn Sie in den Ferien krank werden, dann haben Sie zwar – auf der Rückseite Ihrer IKK BB Gesundheitskarte – die europäische Krankenversicherungskarte oder einen Auslandskrankenschein für Ihr Urlaubsland dabei. Damit sichern Sie medizinische Leistungen im europäischen Ausland in dem gesetzlichen Rahmen ab, in dem deutsche gesetzliche Krankenkassen Leistungen im Urlaub erstatten dürfen.
Die Reisekrankenversicherung ersetzt den Teil der Kosten, die nach den Regeln des Gastlandes nicht von der Krankenversicherung abgedeckt werden. Für Behandlungen und Medikamente im Ausland wird oft ein hoher Eigenanteil fällig. Eine private Reisekrankenversicherung rechnet sich daher in jedem Fall und nicht nur bei Fernreisen oder wenn es um den im Urlaubsalltag eher seltenen, aber oft exemplarisch angeführten teuren "Rücktransport" nach Hause geht.
Auslandsnotrufservice der IKK BB
Wo immer auf der Welt Sie sich befinden, bei allen medizinischen Fragen können sich IKK BB Versicherte direkt mit Fachleuten in Verbindung setzen.
24 Stunden täglich und sieben Tage die Woche.
IKK BB-Versicherte erhalten Hilfe zu folgenden Themen:
- Medizinische Beratung im Ausland
- Medizinische Notfallhilfe im Ausland
- mit Informationen zu Krankenrücktransportmöglichkeiten sowie
- Suche und Vermittlung von Leistungserbringern im Ausland
Diesen Service bietet die IKK Brandenburg und Berlin mit der Firma 4sigma an.
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