Verpflichtender Masernschutz Masernimpfung
Neues Masernschutzgesetz ab 01.03.2020
Am 01. März 2020 tritt das Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft.
Im Kern sieht es eine weitgehende Impfpflicht vor. Dies sind die wichtigsten Inhalte:
- Bundesweit gilt der Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung eines Kindes als Voraussetzung für die Aufnahme und Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte.
- Ebenso gilt die Impfpflicht für die Beschäftigten einer solchen Einrichtung, bei Neueinstellungen sofort, bei den anderen Beschäftigten mit einer entsprechenden Übergangspflicht bis zum Ablauf des 31. Juli 2021.
- Auch gilt eine Impfpflicht für Schulkinder. Allerdings wird die in Deutschland geltende allgemeine Schulpflicht als höherrangig eingestuft.
- Beschäftigte an Schulen müssen ebenfalls einen Impfnachweis erbringen, bei Neueinstellungen sofort mit Einstellung, bei bereits Beschäftigten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Übergangspflicht.
- Eltern, die ihre betreuten Kinder nicht impfen lassen, müssen mit einer Geldbuße rechnen. Nicht geimpfte Kinder können vom Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden.
Masern, eine unterschätzte Krankheit
Masern sind in Deutschland wegen ihrer hohen Ansteckungsgefahr meldepflichtig. Leider kommt es in Europa aufgrund zu geringer Impfdichte immer wieder zu Ausbrüchen der Krankheit.
Viele Menschen unterschätzen die vermeintlich harmlose Kinderkrankheit jedoch. Tatsächlich können Masern bei Erwachsenen und Kindern zu schweren Komplikationen führen.
Folgende Eigenschaften machen Masern selbst bei Erwachsenen zu einer ernst zu nehmenden Krankheit:
- Eine ursächliche Behandlung ist nicht möglich.
- Antibiotika sind gegen Viruserkrankungen wie Masern nutzlos.
- Betroffene können bereits mehrere Tage vor Ausbruch der Krankheit ansteckend sein, ohne es zu wissen.
- Eine Infizierung ist über mehrere Meter hinweg möglich.
- Durch die Schwächung des Immunsystems haben zusätzliche Erreger leichtes Spiel.
- Die Komplikationsrate liegt bei fast 20 Prozent.
- Masern können gefährliche, selten sogar tödliche, Spätkomplikationen nach sich ziehen
Wer kann sich gegen Masern impfen lassen?
Bei der Impfung gegen Masern gilt eine Zweifachimpfung bis zum Ende des zweiten Lebensjahres als empfehlenswert. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Masernimpfung für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr. Diese Behandlungen sind für nach 1970 Geborene kostenfrei, wenn:
- noch keine Impfung gegen Masern durchgeführt wurde
- die Person als Kind nur einmal geimpft wurde
- oder der Impfstatus unklar ist.
Zusätzlich zu diesem Angebot erstattet die IKK die Kosten für eine Impfung gegen Masern bei Erwachsenen, die vor 1970 geboren sind, zurück.
Eine Empfehlung zur Impfung gegen Masern bei Erwachsenen besteht im Rahmen des Masernschutzgesetzes, bzw. grundsätzlich für Personen, die im Gesundheitsbereich oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind.