So unterstützen wir Sie bei einem Unfall Unfallfragebogen

Unfälle können schnell passieren – im Beruf oder auch im Alltag. Wichtig ist, dass Sie den Unfall der IKK BB melden. Dazu erhalten Sie von uns einen Unfallfragebogen, den Sie schnell und bequem auch online ausfüllen können. Wir zeigen Ihnen, wie es geht und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.

 

In 4 Schritten einen Unfall melden

  1. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in der Online-Geschäftsstelle Meine IKK BB ein (via Desktop oder App). Noch nicht registriert? Dann können Sie dies hier schnell und einfach nachholen.
  2. Geben Sie die Einmal-PIN aus dem per Post zugesandten Schreiben zum Unfallfragebogen in die zweite Anmeldemaske ein.
  3. Gehen Sie im eingeloggten Bereich auf die Kachel Unfallfragebogen (der direkte Weg) oder suchen Sie in Ihrem Postfach „Meine Nachrichten“ die Nachricht mit dem Betreff „Unfallfragebogen“ heraus und folgen Sie dem darin enthaltenen Link.
  4. Schon kann es losgehen: Unfallfragebogen online ausfüllen und abschicken – schnell, einfach, sicher und nachhaltig papierlos.

Unfall melden

Jetzt beginnt das Prüfverfahren

Wir prüfen, ob wir Schadenersatzansprüche oder Erstattungsansprüche gegenüber Dritten geltend machen können. So können wir die Kosten der entstanden Leistungen beispielsweise bei einer Versicherung oder Berufsgenossenschaft geltend machen. Daher ist es wichtig, den Unfallfragebogen sehr gewissenhaft auszufüllen – auch dann, wenn kein Unfall vorgelegen haben soll.

Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

Alle wichtigen Informationen, die Sie hierzu benötigen, haben wir in der folgenden FAQ-Liste zusammengefasst:

Die genaue Definition lautet: Ein Unfall liegt vor, wenn eine Person durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Das heißt: Das Ereignis muss innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes eintreten.

Für uns relevante Unfälle sind unter anderem:

  • Verkehrsunfälle
  • Verletzungen durch Tiere
  • Sportunfälle oder Sportverletzungen
  • Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Hin- oder Rückweg
  • Schnee- und Glatteisunfälle
  • Unfälle in Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen oder auf dem Hin- oder Rückweg
  • Unfälle mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Unfälle im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten
  • Unfälle auf Wegen, in Gebäuden oder auf Grundstücken
  • Unfälle im häuslichen Bereich
  • Unfälle in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Rehabilitationseinrichtungen
  • Unfälle bei der Ausübung eines Ehrenamts
  • Verletzungen durch Gewalttat oder Schlägerei
  • Unfälle bei der häuslichen Pflege
  • Pflegeheimunfälle

Die IKK BB möchte mit den Versichertengeldern so verantwortungsvoll wie möglich umgehen. Deshalb möchten wir die Versichertengemeinschaft der IKK BB vor unnötigen Ausgaben bewahren. Der Schadenersatzanspruch gegenüber dem Verursacher oder der Haftpflichtversicherung trägt zur finanziellen Stabilität der IKK BB bei. Die erhaltenden Gelder helfen uns dabei, die Leistungen beizubehalten, damit wir Sie auch weiterhin für eine gesunde Lebensgestaltung belohnen können (z.B. Bonusheft).

Wir bitten Sie, unsere Fragen dennoch zu beantworten – auch wenn Sie glauben, dass kein Unfall vorliegt. Unter Umständen können wir die Behandlungskosten ganz oder teilweise zurückerhalten und somit unsere Versichertengemeinschaft entlasten.

Arbeits- und Dienstunfälle sind Unfälle, die sich bei der Arbeit oder im Dienst ereignen.  Wegeunfälle sind Unfälle, die sich auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ereignen. Die Behandlungskosten für Arbeits- bzw. Dienstunfälle trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Somit fallen beispielsweise keine gesetzlichen Zuzahlungen an. Dennoch gilt es hier ein paar wichtige Dinge zu beachten:
 

  • Wenn Sie einen Arbeits(wege)unfall hatten, müssen Sie einen Durchgangsarzt (D-Arzt) besuchen.
  • Nur der D-Arzt ist berechtigt, die Behandlung einzuleiten und so die Kostenübernahme durch die Unfallversicherung zu sichern. Das betrifft die Behandlung und die Zahlung des Verletztengeldes beziehungsweise Kinderverletztengeldes.
  • Auch bei einem Arbeitsunfall sollten Sie unbedingt einen Unfallfragebogen ausfüllen und an uns übermitteln.

Schul- und Kindergartenunfälle sind Unfälle, die sich während der Schul- oder Kita-Zeit ereignen. Die Behandlungskosten für Unfälle dieser Art trägt die gesetzliche Unfallversicherung (genau wie bei Arbeitsunfällen). Die Verfahrensweise ist ebenfalls die gleiche.

Nein, aber auch bei Behandlungsfehlern können wir gegebenenfalls Ersatzansprüche geltend machen. Bitte informieren Sie die IKK BB, falls im Zusammenhang mit einer ärztlichen oder pflegerischen Behandlung ein Behandlungsfehler vorliegen könnte.

Bei einem selbst verschuldeten Unfall entstehen Ihnen durch die Beantwortung keine Nachteile. Vor allem wenn weitere Personen beteiligt waren, sind Ihre Angaben sehr wichtig. Sogar bei selbstverschuldeten Unfällen können wir in einigen Fällen Schadensersatzansprüche bei Versicherungen geltend machen.

Sind Fragen offengeblieben?

Sie möchten mit einem IKK BB-Mitarbeiter persönlich sprechen? Sie können sich jederzeit telefonisch bei uns melden: 0355 2911-486

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