Neugeborenen-Screening
Künftig wird die Früherkennungsuntersuchung (Neugeborenen-Screening) bei Babys auf Kassenkosten erweitert. Die in den ersten Lebenstagen durchgeführte Untersuchung auf seltene angeborene Erkrankungen umfasst nun auch die Sichelzellenkrankheit. Bei dieser Krankheit sind die roten Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt und können deshalb Sauerstoff nicht optimal transportieren. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst künftig auch die spinale Muskelatrophie (SMA), bei der motorische Nervenzellen im Rückenmark absterben. Somit kann zukünftig schneller mit der Behandlung betroffener Kinder begonnen werden.
Mehr Informationen zu den IKK BB Leistungen für Familien
Hepatitis B und C im Gesundheits-Check-up
Verbesserungen gibt es auch was die Vorsorge betrifft. So haben Versicherte ab 35 Jahren künftig Anspruch darauf, sich im Rahmen des Gesundheits-Check-up einmalig auf Hepatitis B und C untersuchen zu lassen. Die Tests können übergangsweise auch separat durchgeführt werden, wenn der letzte Check-up weniger als 3 Jahre zurückliegt. Durch die Untersuchung sollen auch die Infektionen erkannt werden, die bislang noch symptomlos verlaufen. Spätfolgen einer unbehandelten, möglicherweise bereits chronischen Hepatitis lassen sich mittlerweile wirksam behandeln.
Erfahren Sie mehr zum Gesundheits-Check-up für alle Versicherte ab 35 Jahren. IKK BB-Tipp: Versicherte ab 18 Jahren können bei uns ein ganz besonderes Angebot wahrnehmen: Auch Sie dürfen sich auf Kassenkosten einmalig beim Arzt durchchecken lassen.
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
Mit der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung steht in der ambulanten Psychotherapie ein neues Versorgungsangebot zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können künftig Gruppentherapien in Anspruch nehmen und prüfen, ob diese Form der Behandlung für sie infrage kommen könnte. Therapeutinnen oder Therapeuten informieren in mehreren Sitzungen über psychische Störungen und erläutern die Arbeitsweise sowie die Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie. Hierfür ist künftig kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber der Krankenkasse nötig.
Außerdem verstärken die gesetzlichen Krankenkassen ab sofort ihr Engagement in der betrieblichen Gesundheitsvorsorge in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Der vereinfachte Kassenwechsel ist bereits zu Beginn des Jahres in Kraft getreten.