Neu: Mehr Leistungen für Kassenpatienten

Seit Oktober 2021 profitieren IKK BB-Versicherte und andere Kassenpatienten von einem erweiterten Leistungspaket.

Neugeborenen-Screening

Künftig wird die Früherkennungsuntersuchung (Neugeborenen-Screening) bei Babys auf Kassenkosten erweitert. Die in den ersten Lebenstagen durchgeführte Untersuchung auf seltene angeborene Erkrankungen umfasst nun auch die Sichelzellenkrankheit. Bei dieser Krankheit sind die roten Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt und können deshalb Sauerstoff nicht optimal transportieren. Die Früherkennungsuntersuchung umfasst künftig auch die spinale Muskelatrophie (SMA), bei der motorische Nervenzellen im Rückenmark absterben. Somit kann zukünftig schneller mit der Behandlung betroffener Kinder begonnen werden.

Mehr Informationen zu den IKK BB Leistungen für Familien

 

Hepatitis B und C im Gesundheits-Check-up

Verbesserungen gibt es auch was die Vorsorge betrifft. So haben Versicherte ab 35 Jahren künftig Anspruch darauf, sich im Rahmen des Gesundheits-Check-up einmalig auf Hepatitis B und C untersuchen zu lassen. Die Tests können übergangsweise auch separat durchgeführt werden, wenn der letzte Check-up weniger als 3 Jahre zurückliegt. Durch die Untersuchung sollen auch die Infektionen erkannt werden, die bislang noch symptomlos verlaufen. Spätfolgen einer unbehandelten, möglicherweise bereits chronischen Hepatitis lassen sich mittlerweile wirksam behandeln.

Erfahren Sie mehr zum Gesundheits-Check-up für alle Versicherte ab 35 Jahren.  IKK BB-Tipp: Versicherte ab 18 Jahren können bei uns ein ganz besonderes Angebot wahrnehmen: Auch Sie dürfen sich auf Kassenkosten einmalig beim Arzt durchchecken lassen.

 

Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Mit der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung steht in der ambulanten Psychotherapie ein neues Versorgungsangebot zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können künftig Gruppentherapien in Anspruch nehmen und prüfen, ob diese Form der Behandlung für sie infrage kommen könnte. Therapeutinnen oder Therapeuten informieren in mehreren Sitzungen über psychische Störungen und erläutern die Arbeitsweise sowie die Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie. Hierfür ist künftig kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber der Krankenkasse nötig.

Außerdem verstärken die gesetzlichen Krankenkassen ab sofort ihr Engagement in der betrieblichen Gesundheitsvorsorge in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten. Der vereinfachte Kassenwechsel ist bereits zu Beginn des Jahres in Kraft getreten.

 

e-AU: Krankmeldung (AU-Schein) ab jetzt elektronisch

Die Krankmeldung funktioniert ab jetzt auch digital. Jeder Arbeitnehmer, der schon einmal krankgeschrieben wurde, kennt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein). Nur wer diesen Schein fristgerecht bei Arbeitgeber und Krankenkasse einreicht, erhält im Krankheitsfall weiterhin sein Gehalt.

Seit Oktober 2021 gilt eine neue Regelung für die Übermittlung dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Ab jetzt können die behandelnden Ärzte die Arbeitsunfähigkeiten elektronisch an die Krankenkassen übermitteln. Für Praxen, die technisch noch nicht entsprechend ausgestattet sind, gibt es eine Übergangsfrist für die Umstellung bis 31. Dezember 2021. Voraussichtlich ab 1. Juli 2022 werden die Krankenkassen den elektronischen AU-Schein dann auch an den jeweiligen Arbeitgeber weiterleiten. Ein großer Vorteil für die Versicherten, schließlich entfällt so das lästige Verschicken der Papiere.       

Wichtiger Hinweis an alle Versicherten: Wer seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch in Papierform für den Arbeitgeber und die Krankenkasse vom Arzt ausgehändigt bekommt, trägt weiterhin die Verantwortung für die fristgerechte Einreichung bei seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur korrekten Krankmeldung.

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