ePA: Alles zur elektronischen Patientenakte

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Sie Ihre Gesundheitsdaten stets im Blick. Bisher sind Ihre Unterlagen in den Akten Ihrer jeweiligen Ärzte verwahrt und Sie haben keinen Zugriff auf diese Informationen. Das ändert sich durch die elektronische Patientenakte: Egal ob Arztbefunde, Blutanalysen, Röntgenbilder, Impfpass oder Ihr Zahnbonusheft – jedes Ihrer medizinischen Dokumente kann an einem zentralen Ort sicher gespeichert werden – der ePA.

Vorteile der ePA

  • Alles an einem Ort: Alle wichtigen Informationen rund um Ihre Gesundheit sind in Ihrer ePA abgelegt.
  • Im Notfall sofort abrufbar: wichtige Daten wie Vorerkrankungen, Medikationsdaten und Allergien.
  • Medikationsplan immer dabei: Auch Ihr Medikationsplan wird in der ePA hinterlegt sein.
  • Arztwechsel sind einfacher: Ihre neuen Ärzte verfügen sofort über alle Gesundheitsunterlagen.
  • Keine überflüssigen Untersuchungen: Durch die ePA lassen sich Doppeluntersuchungen vermeiden.
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten: Diese können ebenfalls in der ePA hinterlegt werden.
 

ePA für alle

Am 15. Januar 2025 startete die „ePA für alle“. Das bedeutet, dass alle Versicherten ab Anfang 2025 eine elektronische Patientenakte erhalten. Im Zeitraum vom 15.01.2025 bis 15.02.2025 legen wir Ihre ePA automatisch für Sie an. Sie müssen nichts weiter tun. Möchten Sie diese nicht nutzen, können Sie widersprechen. Füllen Sie dazu bitte folgendes Formular aus und senden es unterschrieben zurück: 

 

Widerspruch

Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentraler Speicher, in dem Sie und Ihre Ärzte Ihre persönlichen Gesundheits- und Krankheitsdaten sicher digital hochladen, speichern, dort lesen, verwenden und selbstverständlich auch wieder löschen können. Dabei behalten Sie die Kontrolle über Ihre Gesundheitsdaten und bestimmen selbst, welche Daten in Ihrer elektronischen Akte gespeichert werden und von wem. Sie, Ihre Ärzte und andere Leistungserbringer können in Ihrer ePA diverse Unterlagen hinterlegen, zum Beispiel:

  • Medikamente,
  • Laborwerte,
  • Röntgenbilder- und MRT-Befunde,
  • Diagnosen
  • Krankenhausentlassungsberichte
  • und mehr.
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Die elektronische Patientenakte | IKK BB

Was ändert sich mit der „ePA für alle“ ab 2025?

Anfang 2025 erhalten Sie automatisch eine ePA. Wenn Sie keine ePA möchten, können Sie der ePA widersprechen.   

Die „ePA für alle“ startet schrittweise. Sie wird zunächst in den Regionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen getestet. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Testphase können alle Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser deutschlandweit die neue ePA nutzen. Die geplante Testphase beträgt vier Wochen. Genauere Informationen zum Start der ePA finden Sie auf der Seite der gematik

Bisher konnten Leistungserbringer nur auf Ihre Daten zugreifen, wenn Sie die jeweilige Zugriffsberechtigunggegeben haben. Ab 2025 greifen alle Leistungserbringer auf die Daten in Ihrer ePA zu. Sie können dem entsprechenden Behandler die Berechtigung entziehen.

Ausführliche Erläuterungen zur „ePA für alle“ finden Sie in den Informationsmaterialien zur ePA.
Alternativ stellen wir Ihnen diese Inhalte auch als Informationsmaterialien in leichter Sprache sowie in englischer Sprache zur Verfügung.  

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Widerspruch gegen die ePA

Ab Anfang 2025 erhalten alle Versicherten der IKK BB eine ePA. Der Anlage Ihrer ePA können Sie widersprechen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Teilelementen der ePA zu widersprechen. Sie haben folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

Widersprechen Sie der ePA als Ganzes, wird Ihre ePA gelöscht. Eine Speicherung Ihrer persönlichen medizinischen Daten, auf die Ihre Leistungserbringer zugreifen können, wird nicht erfolgen.

  • Widersprechen Sie der Leistungsauskunft in der ePA wird zukünftig in Ihrer ePA keine Auflistung Ihrer Leistungsdaten der letzten Jahre gespeichert.
  • Somit wird fortlaufend keine Leistungsauskunft Ihrer vergangenen Arztbesuche, erhaltenen Arzneimittel, Krankenhausdaten, Arbeitsunfähigkeitszeiten und sonstiger Leistungen in Ihrer ePA hinterlegt.
  • Widersprechen Sie der Medikationsliste, wird zukünftig kein Überblick Ihrer verordneten und an Sie abgegebenen Arzneimittel in Ihrer ePA enthalten sein.
  • Ihre Leistungserbringer können keine Gesamtübersicht Ihrer vergangenen E-Rezept-Daten abrufen. Die Medikationsliste in Ihrer ePA wird gelöscht. 
  • Der digital gestützte Medikationsprozess ist eine Erweiterung der Medikationsliste, welcher umfangreichere Medikationsdaten beinhaltet und Ihre Leistungserbringer bei der Erstellung Ihres Medikationsplans unterstützen soll.
  • Widersprechen Sie dem digital gestützten Medikationsprozess, wird dieser nicht in Ihrer ePA enthalten sein. Der digitale Medikationsprozess würde beispielsweise zur Vermeidung unerwünschter Arzneimittelwechselwirkungen beitragen.
  • Ihre Medikationsliste aus Ihren E-Rezept-Daten wird dennoch sichtbar sein, jedoch nur für Sie allein. Leistungserbringer können Ihre Medikationsliste nicht abrufen. Widersprechen Sie parallel der Medikationsliste, wird diese auch für Sie nicht zu sehen sein.
  • Der Medikationsprozess wird erst ab dem 15.07.2025 zur Verfügung stehen.
  • Die Bereitstellung der Daten aus Ihrer ePA zu gemeinwohlorientierten Zwecken ist freiwillig.
  • Diese Daten sollen zur Verbesserung der Sicherheit und Qualität der Versorgung, der Prävention und der Pflege beitragen.
  • Widersprechen Sie der pseudonymisierten Datenweitergabe zu Forschungszwecken, erfolgt keine Weiterleitung Ihrer Daten.
  • Details zu den Nutzungszwecken der Forschungsdaten finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Widerspruch gegen die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) in englischer Sprache

(The objection against the establishment of the electronic patient record (ePA) is also available in english)

Ausführlichere Erläuterungen zum Widerspruch finden Sie in den Informationsmaterialien des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sowie in den Informationen in leichter Sprache. Zusätzlich stehen wir Ihnen für Ihre Rückfragen telefonisch unter 0355 29 11 353, per E-Mail (epa(at)ikkbb.de) oder vor Ort in unseren Geschäftsstellen zur Verfügung. Eine kostenfreie Druckversion erhalten Sie gerne auf Nachfrage.

Sind meine Daten geschützt?

Die Anforderungen an die Datensicherheit der elektronischen Patientenakte sind sehr hoch. Ihre ePA ist nicht auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert. Die ePA-Inhalte werden verschlüsselt und zentral auf Servern in Deutschland hinterlegt. Diese sind mit einem hohen Schutzniveau abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Zugleich gibt es für die IKK BB ePA App klare Sicherheitsvorgaben. Die IKK BB ePA App ist eine sicherheitsgeprüfte und von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassene App, die den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht. Die genauen Inhalte finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen

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ePA App zum Download

Hier finden Sie die ePA App zum Download für Versicherte der IKK BB. Informationen zur Nutzung können Sie in unseren Hilfeinhalten nachlesen.

Für Android

Für iOS

ePA PC Variante

Mithilfe des ePA Desktop- Clients können Sie ab Mitte 2025 die Inhalte Ihrer ePA auf Ihrem PC einsehen und verwalten. Den Downloadlink stellen wir Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt auf dieser Seite bereit. 

Häufig gestellte Fragen

Alle Leistungserbringer, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, können Daten in Ihrer ePA speichern, sofern Sie nicht die jeweilige Berechtigung entziehen, zum Beispiel:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Behandlungsberichte
  • Medikationsplan
  • Arztbriefe
  • Zahnbonusheft
  • Untersuchungsheft für Kinder
  • Mutterpass
  • Impfdokumentation
  • Organspendeerklärung
  • Daten zur pflegerischen Versorgung
  • Daten zum E-Rezept (Verordnungsdaten und Informationen zu deren Einlösung)
  • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen)
  • Ihre selbst hinterlegten Daten (z.B. alte Gesundheitsunterlagen)
  • Daten über in Anspruch genommene Leistungen
  • sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogene medizinische Informationen

Für Krankenhäuser und Ihre Ärzte besteht teilweise die Pflicht, bestimmte Daten in Ihrer ePA einzustellen. Genauere Informationen zur Speicherung Ihrer Daten finden Sie im Informationsmaterial zur ePA.

Sie bestimmen, wer auf Ihre Daten in der ePA zugreifen darf. Sofern Sie nicht wünschen, dass einer Ihrer Leistungserbringer Ihre Daten sehen darf, können Sie die entsprechende Berechtigung entziehen.

Mit der IKK BB ePA App haben Sie jederzeit Zugriff auf die Inhalte Ihrer ePA. Zusätzlich haben Sie mit der IKK BB ePA App die Möglichkeit, die Berechtigungseinschränkungen vorzunehmen. Dadurch entscheiden Sie, welche Leistungserbringer Daten in Ihrer ePA speichern, abrufen und löschen dürfen.

Vor Ort bei Ihren Ärzten und anderen Leistungserbringern können Sie ebenfalls Zugriffsbeschränkungen vornehmen. Teilen Sie dazu einfach Ihren Ärzten mit, dass die jeweiligen Dokumente nicht in Ihrer ePA hochgeladen werden sollen.

Die IKK BB unterstützt Sie bei der Berechtigungseinschränkung und grenzt auf Ihren Wunsch das Zugriffsrecht für einzelne Leistungserbringer ein. Dennoch haben wir keinen Zugriff auf die Inhalte Ihrer ePA und können die Dokumente nicht öffnen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Informationsmaterial zur ePA

In Ihrer ePA wird protokolliert, wann und von wem Änderungen in Ihrer ePA vorgenommen wurden bzw. wer auf Ihre ePA zugegriffen hat. Dieses Protokoll können Sie in der IKK BB ePA App abrufen.

Nutzen Sie nicht die IKK BB ePA App, stellt Ihnen unsere ePA-Ombudsstelle die Protokolldaten auf Wunsch zur Verfügung.

Ja, Ihre ePA wird auch ohne die IKK BB ePA App befüllt. Ihre Ärzte und andere Leistungserbringer hinterlegen Ihre Gesundheitsdokumente in Ihrer ePA und können die Daten abrufen.

Jedoch haben Sie selbst keine Möglichkeit Ihre ePA-Inhalte anzusehen. Die Berechtigungseinschränkung einzelner Leistungserbringer übernimmt für Sie die „ePA-Ombudsstelle“ der IKK BB.

Die sogenannte ePA-Ombudsstelle sind Mitarbeiter der IKK BB, die Sie rund um die ePA beraten und Sie bei der Rechteverwaltung unterstützen. 

Sie erreichen unsere ePA-Ombudsstelle unter der Telefonnummer 0355 29 11 353 oder Sie senden uns eine E-Mail an epa(at)ikkbb.de.  

Weitere Informationen

Weitere Details zur ePA finden Sie hier:

Noch Fragen?

Wenn Sie weitere Fragen zur ePA haben, rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail. Sie erreichen uns über die Telefonnummer 0355 29 11 353 und per E-Mail unter epa(at)ikkbb.de.

 

Stand 01/2025

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