Rechtzeitig HPV Impfung
Infektionen mit HPV gehören zu den häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten für alle Geschlechter. Eine Impfung im jugendlichen Alter, möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr, beugt einer Ansteckung mit dem Virus vor. Die gesetzliche Regelung sieht diese Impfung auf KV-Karte bis zum 18. Geburtstag vor.
In der Praxis zeigt sich aber inzwischen, dass auch „Ältere“, nämlich junge Erwachsene, von dieser Impfung profitieren können. Die IKK BB will noch mehr junge Menschen wirksam schützen und hat ihr Impfangebot gegen HPV über den gesetzlichen Rahmen hinaus erweitert:
Die IKK BB übernimmt die Impfkosten für junge Versicherte bis zum vollendeten 28. Lebensjahr!
Erfahren Sie hier Wissenswertes über die Impfung für Jungen und Mädchen.
Humane Papillomaviren (HPV) sind Viren, die bevorzugt Haut- und Schleimhautzellen befallen und können dazu führen, dass diese Zellen unkontrolliert wachsen.
Die meisten sexuell aktiven Menschen infizieren sich mindestens einmal im Leben mit den Viren. Meist handelt es sich um symptomlos vorübergehende Infektionen, die nach einem bis zwei Jahren nicht mehr nachweisbar sind. In manchen Fällen verbleiben die Viren aber und können sich über Krebsvorstufen bis zu bösartigen Karzinomen entwickeln.
Laut Robert Koch-Institut bekommen in Deutschland jedes Jahr etwa 8.000 Menschen aufgrund von HPV Krebs - etwa 6.250 Frauen und rund 1.600 Männer.
Bei Frauen verursacht HPV vor allem Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom). Heute zur Verfügung stehende Impfstoffe gegen das Humane Papillomavirus (HPV) können das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, erheblich senken. Allerdings ist ein solcher Impfschutz nur für junge Mädchen sinnvoll, bei denen noch kein Infektionsrisiko durch Sexualkontakte gegeben war.
Bei Männern können länger andauernde HPV-Infektionen insbesondere Krebs im Mund- und Rachenraum und am After oder Penis auslösen.
Kondome können das Ansteckungsrisiko zwar verringern, aber nicht zuverlässig verhindern.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts hat die Impfung gegen HPV für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren empfohlen. Spätestens bis zum 18. Geburtstag sollen versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden.
Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden, um eine Ansteckung mit Humanen Papillomviren (HPV) zu verhindern.
Die HPV-Impfung ist eine rein vorbeugende Maßnahme und senkt das Risiko, an Gebärmutterhalskrebs zu erkranken. Ist bereits eine Infektion mit diesen Viren erfolgt, hilft eine Impfung nicht mehr. Auch wenn bereits ein bösartiger Tumor entstanden ist, kann die Impfung nicht zur Besserung oder Genesung beitragen.
Deshalb sollte die Impfung möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr durchgeführt werden.