Notwendig Zahnersatz
Man zählt dazu beispielsweise Kronen, Brücken oder Prothesen. Bei der Bezahlung unterstützt Sie die IKK durch die anteilige Zuzahlung zum Zahnersatz. Die Vorsorgeuntersuchungen und Zahnbehandlungen, wie z. B. Füllungen, sind zahnärztlichen Versorgungsleistungen, die in voller Höhe von der IKK bezahlt werden.
Die Zuzahlung zum Zahnersatz hängt vom Befund und der dazugehörigen Regelversorgung ab. Der Nutzen für Sie besteht darin, dass jede medizinisch anerkannte Versorgungsform genutzt werden kann. Die Höhe der Festzuschüsse für Zahnersatz beträgt im Normalfall 60 Prozent der für die Regelversorgung entstehenden Kosten.
Regelmäßige Vorsorge wird belohnt
Für alle die regelmäßig zur Vorsorge beim Zahnarzt gehen und ihr Bonusheft seit mindestens 5 Jahren lückenlos führen, steigt der Festzuschuss auf 65 und nach 10 Jahren sogar auf 75 Prozent. Vorsorge lohnt sich jetzt also noch mehr, wenn es um teuren Zahnersatz geht.
Ihre aktive Zahnvorsorge wird weiterhin belohnt. Die gesammelten Bonusansprüche bleiben erhalten und neue können Sie durch regelmäßige Untersuchungen (Erwachsene mindestens einmal jährlich, Jugendliche mindestens zweimal jährlich) sammeln. Wird Zahnersatz geplant, reichen Sie das Bonusheft mit dem Heil- und Kostenplan bei Ihrer IKK BB ein.
Ihr Arzt erstellt einen Heil- und Kostenplan mit Befund. Seit 1. Juli 2022 können Heil- und Kostenpläne über ein neues Datenaustausch-Verfahren direkt zwischen zahnärztlichen Praxen und den Krankenkassen übermittelt werden. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel nur wenige Tage. Sollte Ihnen der Heil- und Kostenplan aus irgendeinem Grund zur Einreichung bei ausgehändigt worden sein, reichen Sie ihn zusammen mit Ihrem Bonusheft bei Ihrer IKK BB ein. Dort wird die Höhe der Zuzahlung für Ihren Zahnersatz anhand des Befundes festgelegt. Nach Abschluss der Behandlung zieht der Zahnarzt bei der Regelversorgung den Festzuschuss von Ihrer Gesamtrechnung ab. Bei einer abweichenden Versorgungsart legen Sie die Rechnung Ihrer IKK BB vor und erhalten von dort den Festzuschuss.
Sollten Sie unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, dann müssen Sie auch weiterhin beim Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung nicht zuzahlen. Geht Ihre Versorgungsform aber über die Regelversorgung hinaus, entstehen Ihnen zusätzliche Kosten.
Der „befundorientierte Festzuschuss“ zum Zahnersatz ist unabhängig davon, ob der Patient sich für die Regelversorgung oder eine Suprakonstruktion (d. h. Versorgung von Implantaten mit Kronen, Brücken und Prothesen) entscheidet.
In vielen Fällen haben die Krankenkassen bisher gar keine Kosten bei der Vorsorgung von Implantaten mit Suprakonstruktionen übernommen, sodass die neue Regelung die Wahlmöglichkeiten bei der Vorsorgung von Implantaten verbessert.
Die Kosten für zahnärztliche Implantate dürfen von den Krankenkassen nur in besonderen Ausnahmeindikationen übernommen werden.
Ja, denn damit sichern Sie sich zusätzlich Ihren Eigenanteil, d. h. die Kosten, die über den Festzuschuss hinausgehen, ab. Die IKK Brandenburg und Berlin kooperiert zum Thema Zusatzversicherungen mit der SIGNAL IDUNA, die zum Zahnersatz und zur zahnärztlichen Behandlung verschiedene Tarife anbietet. Weitere Informationen erhalten Sie online.
Versicherte auch im EU-Ausland Anspruch auf Zuzahlung. Voraussetzung ist, dass vor der Behandlung ein Heil- und Kostenplan (gemäß Bema) in deutscher Sprache bei der IKK eingereicht wird. Wenn Sie eine Zahnersatzbehandlung im Ausland planen, informieren Sie sich am besten vorher bei Ihrer IKK BB-Geschäftsstelle.
Zahnersatz günstiger mit DENT-NET®
Die IKK BB hat mit DENT-NET® einem namhaften Netzwerk für Zahngesundheit, einen Vertrag für zuzahlungsfreien Zahnersatz, für vergünstigten implantatgestützten Zahnersatz sowie für die Versorgung mit Zirkonkronen (iKrone) abgeschlossen. IKK BB-Versicherte erhalten so bei Bedarf zugleich kostengünstigen und qualitativ hochwertigen Zahnersatz. Als zusätzliches Angebot hat die IKK BB für ihre Versicherten eine jährliche zuzahlungsfreie professionelle Zahnreinigung (PZR) mit DENT-NET® vereinbart.
Teilnehmende Zahnärzte bei DENT-NET®
DENT-NET® ist ein wachsendes, bundesweites Netzwerk für Zahngesundheit, dem sich bereits über 850 niedergelassene Zahnärzte in Deutschland angeschlossen haben. Auch in Berlin und Brandenburg finden Sie teilnehmende Zahnärzte auf www.dent-net.de.
Diesen besonderen Service bietet die IKK BB in Kooperation mit der Firma dent-net an. Der Link führt Sie zu der Webseite des Anbieters. Für die Inhalte dieser Webseite ist die IKK BB nicht verantwortlich.
Hier Ihre Vorteile als IKK BB-Versicherter:
- Zahnersatz ohne Eigenanteil: Sie erhalten Zahnersatz nach dem gesetzlichen Standard ohne private Zuzahlung, vorausgesetzt, Sie weisen regelmäßige Zahnvorsorge-Untersuchungen über einen Zeitraum von zehn Jahren in Ihrem Bonusheft nach.
- Lange Gewährleistung: Die Gewährleistung auf Ihren Zahnersatz reicht über fünf Jahre, wenn Sie nach der Behandlung einmal jährlich zur Kontrolle zu Ihrem DENT-NET®Zahnarzt gehen.
- Verlässliche Standards: Das Zahnärztenetzwerk arbeitet mit über 850 ausgewählten, zugelassenen Zahnärzten in Deutschland zusammen.
- Hohe Qualität: Der Zahnersatz entspricht den Qualitätsanforderungen nach ISO 9001 und wird gemäß den strengen Vorschriften des deutschen Medizinproduktegesetzes gefertigt, ausschließlich mit sicheren und in Deutschland zugelassenen Materialien.
- Zusätzliche Angebote: Auch für besonderen Zahnersatz, so genannte gleich- oder andersartige Zahnersatzversorgung wie z.B. implantatgestützte Leistungen, bietet DENT-NET® exklusive Konditionen.
- Kostenfreie professionelle Zahnreinigung