Unkompliziert Zahnbehandlung
Die IKK BB übernimmt Zahnarztkosten für die Regelversorgung komplett. Dazu zählen zum Beispiel Amalgamfüllungen, kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern sowie einfache Wurzelkanalbehandlungen.
Wurzelkanalbehandlung
Besonders komplizierte Wurzelkanalbehandlungen unterliegen mit dem Budget der Regelversorgung teilweise Beschränkungen.
Deshalb können Sie als IKK BB-Versicherter bei Wurzelkanalbehandlungen Nicht-Kassenleistungen in Anspruch nehmen.
Durch eine besondere Vereinbarung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Land Brandenburg entfällt dabei für die zahnärztliche Behandlung nicht der Zuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse.
Im Inneren von Zähnen befindet sich die Zahnpulpa (Zahnnerv). Die Zahnpulpa verläuft in den Wurzelkanälen bis an die Spitzen der Zahnwurzeln. Durch eine Karies, Hitzeeinwirkung bei Zahnbehandlungen oder Risse in Zähnen und Füllungen kann sich die Zahnpulpa entzünden.
Entzündungen der Zahnpulpa bilden sich ab einem gewissen Stadium nicht mehr zurück. Unbehandelt kann sich die Entzündung zum Beispiel auf den Kiefer ausbreiten und dort schwere Abszesse verursachen. Um dies zu verhindern, wird bei einer Wurzelkanalbehandlung die entzündete oder abgestorbene Zahnpulpa entfernt.
Bei einer Wurzelbehandlung wird über einen Zugang an der Zahnoberseite die Zahnpulpa entfernt. Dabei kommen zum Beispiel kleine Feilen aus Titan zum Einsatz. Durch eine gründliche Spülung und Desinfektion des Wurzelkanals sollen bei einer Wurzelkanalbehandlung möglichst alle Keime im Wurzelkanal entfernt werden.
Vielfach erfolgt zur Desinfektion oder zur Bekämpfung von kleinen Entzündungen unter der Wurzel auch eine provisorische Einbringung von Medikamenten in den Wurzelkanal. Für eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung sind dann mehrere Sitzungen nötig.
Am Ende einer Wurzelbehandlung werden die Wurzelkanäle mit einer speziellen Füllung versehen. Die gesamte Behandlung findet unter Lokalanästhesie statt. So werden Schmerzen für den Patienten weitgehend verhindert.
Die von gesetzlichen Krankenkassen erstatteten Kosten einer Wurzelbehandlung lassen eine optimale Aufbereitung des Wurzelkanals oft nicht zu. Ein Grund dafür sind zum Beispiel stark gekrümmte Wurzelkanäle, die sich mit Standardmethoden schlecht reinigen und aufbereiten lassen.
Häufig müssen wurzelbehandelte Zähne deshalb nach einigen Jahren gezogen werden. Bei privater Abrechnung können Versicherte der IKK BB dagegen zum Beispiel Behandlungen mit einem Laser und eine spezielle Ozon-Desinfektion in Anspruch nehmen. Dies erhöht die langfristigen Erfolgsaussichten einer Wurzelkanalbehandlung deutlich.
Versicherte der IKK BB können von einer besonderen Vereinbarung mit der KZVLB profitieren, die einen Zuschuss zur Wurzelkanalbehandlung auch bei Nicht-Kassenleistungen ermöglicht.
Besonders aufwendige oder mit modernsten Methoden durchgeführte Wurzelkanalbehandlungen müssen bei vielen gesetzlichen Krankenkassen komplett selbst gezahlt werden. Es entfällt in diesem Fall also auch der Zuschuss in Höhe der gesetzlichen Leistung. Die Kosten einer Wurzelbehandlung mit erhöhtem Aufwand betragen teilweise bis zu 1.000 Euro. Versicherte der IKK können jedoch von einer besonderen Regelung profitieren.
In Zusammenarbeit mit der KZVLB (Kassenzahnärztliche Vereinigung Land Brandenburg) und vielen brandenburgischen Zahnarztpraxen können Nicht-Kassenleistungen für eine Wurzelkanalbehandlung in Anspruch genommen werden, ohne dass der Zuschuss in Höhe der gesetzlichen Leistung entfällt.
Die Kosten einer Wurzelbehandlung reduzieren sich dadurch für Sie teilweise um mehrere Hundert Euro. In welchen Zahnarztpraxen Sie die besonderen Leistungen der IKK bei einer Wurzelbehandlung in Anspruch nehmen können, können Sie dieser Liste entnehmen oder Sie melden sich gebührenfrei beim IKK-Servicetelefon.
Die Kosten einer standardmäßigen Wurzelbehandlung werden bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen natürlich von der IKK weiterhin als normale Kassenleistung gezahlt.
Zahnersatz: Brücken, Kronen und Prothesen
Zahnersatz wie Brücken, Kronen und Prothesen verursachen meist hohe Zahnarztkosten. Krankenkassen wie die IKK BB beteiligen sich daher an den Kosten für Zahnersatz mit 50 Prozent, wenn der Zahnersatz der Regelversorgung entspricht. Mehr zu Zahnersatz.
Milchzahn-Karies - entdecken und behandeln lassen
Babys Zähne müssen sehr gut gepflegt und geschützt werden. Für IKK-versicherte Kinder ist die zahnärztliche Untersuchung jetzt schon vor dem 3. Lebensjahr möglich.
Alle IKK-Eltern können mit ihren Kindern schon frühzeitig, zwischen dem 10. und 30. Lebensmonat, vorsorglich zum Zahnarzt gehen, um nach Anzeichen von Milchzahnkaries fahnden zu lassen. Hierfür hat die IKK mit den brandenburgischen Zahnärzten eine besondere Vereinbarung geschlossen, die zwei zusätzliche Früherkennungstermine für die Babys und Kleinkinder umfasst.
Das macht die bisherige gesetzliche Regelung komplett, denn nach den Früherkennungsrichtlinien stand Kindern bisher erst ab dem 3. Lebensjahr jährlich eine Zahn-Früherkennungsuntersuchung zu.
Zusätzliche Leistungen finden Sie im IKKids-Programm.
Kieferorthopädische Behandlung
Eine kieferorthopädische Behandlung ist bei fast jedem zweiten Kind medizinisch notwendig. Lesen Sie mehr in unseren Fragen und Antworten.
Die Behandlung sollte am besten zwischen dem 9. und 10. Lebensjahr beginnen. Durch kieferorthopädische Behandlungen werden Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer behoben, die zum Beispiel das Kauen sowie Atmung und Aussprache behindern können. Durch die IKK BB erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme für Zahnspangen und andere Behandlungskosten.
Indikationen für kieferorthopädische Behandlungen sind Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers. Dazu zählen zum Beispiel Engstand, Überbiss und Kreuzbiss. Diese Fehlstellungen können neben Atem- und Kauproblemen auch Karies, Parodontose, Erkrankungen des Kiefergelenks, Muskelverspannungen und Sprachstörungen auslösen. Eine rechtzeitige kieferorthopädische Behandlung kann aber ebenfalls spätere psychische Probleme aufgrund von deutlich sichtbaren Zahnfehlstellungen verhindern.
Für eine kieferorthopädische Behandlung stehen verschiedene Zahnspangen zur Verfügung. Die Modelle haben Ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Alle Modelle üben stetigen Druck auf Zähne oder Kiefer aus und beseitigen so mit der Zeit die Fehlstellungen. Bei entsprechender Indikation erfolgt die Kostenübernahme für Zahnspangen durch die IKK BB für verschiedenste Modelle.
Herausnehmbare Spangen
Herausnehmbare Spangen werden bei kieferorthopädischen Behandlungen meist bei leichten Fehlstellungen verwendet. Diese Spangen müssen vielfach nicht den ganzen Tag getragen werden. Dies erleichtert zum Beispiel das Essen und die Aussprache in der Schule. Ein weiterer Vorteil ist die weiterhin gut mögliche Zahnpflege. Nachteilig ist die teilweise verlängerte Behandlungsdauer im Vergleich zu festen Zahnspangen. Die durch Kieferorthopädie verursachten Kosten sind bei herausnehmbaren Spangen relativ gering.
Feste Spangen
Feste Spangen üben einen ständigen Druck auf Kiefer und Zähne aus und werden meist bei stärkeren Fehlstellungen eingesetzt. Die durchschnittliche Behandlungsdauer ist bei festen Spangen gegenüber herausnehmbaren Modellen verkürzt. Allerdings können die Spangen schlecht gereinigt werden. Auch eine gründliche Zahnpflege ist bei festen Spangen problematisch. Dies erhöht das Risiko für Karies.
Außenspangen
Außenspangen können relativ starken Druck auf Ober- und Unterkiefer ausüben, da sie den Kopf als Ankerpunkt nutzen. So können auch Fehlstellungen des gesamten Kiefers behoben werden. Nachteilig ist bei Außenspangen vor allem die oft starke psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen durch die äußerlich sichtbare Apparatur.
Bis zum Abschluss der Behandlung verursacht Kieferorthopädie oft Kosten von mehreren Tausend Euro. Eine Kostenübernahme für Zahnspangen und andere Kieferorthopädie-Leistungen ist dann durch die IKK möglich, wenn ein Kieferorthopäde den Schweregrad der Fehlstellungen Ihres Kindes in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) 3, 4 oder 5 einteilt.
Eine Kostenübernahme für Zahnspangen kann außerdem nur erfolgen, wenn die kieferorthopädische Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wird.
Vor Beginn der Behandlung muss der Kieferorthopäde einen Behandlungsplan aufstellen, den Sie durch die IKK genehmigen lassen müssen. Die IKK erstattet für das 1. Kind 80 Prozent und für das 2. Kind in Behandlung 90 Prozent der Kieferorthopädie-Kosten sofort. Der Rest wird nach Abschluss der Behandlung erstattet.
Brackets werden auf die Zahnoberfläche geklebt und dienen zur Befestigung von festsitzenden kieferorthopädischen Apparaturen wie Zahnspangen. Bei einer Bracketumfeldversiegelung wird die Zahnoberfläche unter Brackets und/oder in deren Umfeld mit einer speziellen fluoridhaltigen Schutzlackierung versiegelt. Oft wird bei einer Bracketumfeldversiegelung auch einfach von einer Glattflächenversiegelung gesprochen. Zähne zu versiegeln, ist bei vorhandenen Brackets besonders sinnvoll, da sich Zähne neben Brackets nur schlecht reinigen lassen. Dadurch können sich Speisereste und Zahnbeläge neben den Brackets festsetzen. Diese bilden einen idealen Nährboden für Karies.
Mit einer von der IKK BB bezuschussten Glattflächenversiegelung der Zähne können Sie das Kariesrisiko für Ihr Kind bei einer kieferorthopädischen Behandlung deutlich senken. Zahnbeläge verursachen durch Kalkentzug aus dem Zahnschmelz auch häufig dauerhaft sichtbare weiße Flecken auf den Zähnen. Diese werden besonders im Frontbereich schnell zu einem belastenden kosmetischen Problem. Eine Glattflächenversiegelung für Zähne wird zur Kariesprophylaxe oft auch unabhängig von kieferorthopädischen Behandlungen vorgenommen.
Zähne zu versiegeln, wird von der IKK BB im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung als eine sinnvolle Maßnahme u.a. zur Kariesprophylaxe betrachtet. Deshalb gewährt die IKK Ihnen in einer besonderen Kooperation mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung des Landes Brandenburg einen freiwilligen Zuschuss zur Bracketumfeldversiegelung.
Als Versicherte der IKK BB steht Ihnen pro Kind insgesamt ein Zuschuss von 200 Euro für die Bracketumfeldversiegelung bzw. Glattflächenversiegelung zu. Der Zuschuss wird im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung im Land Brandenburg gezahlt und setzt sich aus zwei einzelnen Zuschüssen von maximal je 100 Euro zusammen. Dieser maximale Zuschuss von 100 Euro kann zweimal im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung in Anspruch genommen werden. Der maximale Gesamtzuschuss von 200 Euro kann nicht für die einmalige Glattflächenversiegelung von Zähnen in Anspruch genommen werden. Die IKK BB zahlt den gewährten Zuschuss direkt an Ihren im Land Brandenburg praktizierenden Zahnarzt aus.
Die bei einer Glattflächenversiegelung entstehenden Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der Anzahl der zu versiegelnden Zähne. So sieht die Gebührenordnung (GOZ 2012) eine Gebühr von 5,06 Euro pro Zahn für die Glattflächenversiegelung von Zähnen bzw. die Bracketumfeldversiegelung vor. Dieser Gebührensatz wird meistens noch mit einem Steigerungssatz von 2,3 multipliziert. Werden zum Beispiel 24 Zähne versiegelt, ist dadurch mit Kosten von ca. 280 Euro zu rechnen. Vielfach müssen aber deutlich weniger Zähne versiegelt werden, fallen die Kosten entsprechend geringer aus.