Sicher Krankengeld
Selbstständig Tätige können wählen, ob das Krankengeld für Selbstständige gesetzlich oder per Wahltarif abgesichert werden soll.
Gesetzlicher Krankengeldanspruch
Für die hauptberuflich selbstständig Tätigen besteht die Möglichkeit, einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige ab der 7. Woche (43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit zu wählen. Dieser Krankengeldanspruch richtet sich in Art, Umfang und Dauer grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Das Krankengeld berechnet sich nach der Höhe des während der Arbeitsunfähigkeit entfallenden Arbeitseinkommens und entspricht 70 Prozent des Brutto-Arbeitseinkommens; höchstens 90 Prozent des Netto-Arbeitseinkommens (Nettolohnprüfung).
Wahltarif Krankengeld als Ergänzung
Zusätzlich zu dem gesetzlichen Krankengeld-Wahltarif ab der 7. Woche bietet die IKK BB einen Ergänzungs-Wahltarif zur Absicherung des Einkommensausfalles durch Krankengeld für Selbstständige für die Zeit vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Für den Ergänzungs-Wahltarif ist eine zusätzliche Prämie zu entrichten. Es gelten die gleichen Einschränkungen bei der Berechnung des Krankengeldes wie bei dem oben erläuterten gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige
Zusätzlicher Wahltarif Krankengeld
Daneben können hauptberuflich Selbstständige, unständig oder befristet Beschäftigte sowie Künstler und Publizisten weiterhin Krankengeld über einen IKK Wahltarif Krankengeld für Selbstständige absichern: Wie bisher bietet die IKK BB den Wahltarif ab dem 15. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Die Tarifhöhe ist unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko. Der Vorteil bei diesen neuen Krankengeldtarifen liegt darin, dass das Krankengeld im Arbeitsunfähigkeitsfall unabhängig von einer Einkommensprüfung in der gewählten Höhe gezahlt wird. Außerdem ist eine Prämienrückzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Krankengeld von bis zu drei Monatsprämien vorgesehen. Für diese Wahltarife gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Unser Rat:
Lassen Sie sich individuell beraten, welche der einzelnen Krankengeldvarianten für Ihre persönliche Lebens- und Arbeitssituation am besten passt. Senden Sie einfach eine E-Mail oder rufen Sie an, unter 0355-2911-321 (für Brandenburg) oder 030-21991-380 (für Berlin).
Den Antrag auf Wahltarif Krankengeld für Selbstständige oder die dazugehörige Wahlerklärung für das gesetzliche Krankengeld finden Sie unter Anträge für Versicherte.